Bundesrat will mehr Ukraine-Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt bringen
Mehr aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtete Menschen als heute sollen in der Schweiz einer Erwerbsarbeit nachgehen. Der Bundesrat will die Bestimmungen der Integrationsagenda auf sie ausdehnen.

Gemäss einer Mitteilung vom Freitag will er den Integrationsauftrag für Personen mit Schutzstatus S auf Verordnungsstufe verankern. Damit sollen künftig auch für Ukraine-Flüchtlinge die Bestimmungen der Integrationsagenda und die Integrationsprogramme der Kantone gelten. Die Vernehmlassung dazu dauert bis 29. Juni.
Die Kantone sollen zudem Integrationsmassnahmen für Menschen, deren Gesuch um Gewährung des Schutzstatus S hängig ist, aus Bundesbeiträgen finanzieren können. Und auch wenn ihr Schutzgesuch hängig ist, sollen die Gesuchstellerinnen und -steller neu arbeiten dürfen. Asylsuchende können das bereits, wenn der Kanton zustimmt.
Dass mehr Ukrainerinnen und Ukrainer eine Erwerbsarbeit aufnehmen, ist seit längerem ein Ziel des Bundesrates. Von den 2022 Eingereisten hatten Ende 2025 46 Prozent eine Stelle. Im Mai 2025 hatte der Bundesrat 50 Prozent als Ziel gesetzt. Von allen Personen mit Schutzstatus S lag waren 36 Prozent erwerbstätig.
Auch die Integration von Asylsuchenden will der Bundesrat voranbringen. Die Kantone sollen Bundesbeiträge für Personen, die ihnen im erweiterten Verfahren zugewiesen werden, nicht mehr nur für Ausbildungs- und Sprachkurse einsetzen können, sondern für sämtliche Massnahmen zur Erstintegration.
Das Programm Integrationsvorlehre (Invol), das spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Berufslehre vorbereitet, will der Bundesrat zu einem Bundesprogramm machen. Laut einer Evaluation des Projekts schliessen 83 Prozent der Teilnehmenden die Vorlehre erfolgreich ab und 70 Prozent beginnen direkt danach eine berufliche Grundbildung.
Mit einer weiteren Verordnungsanpassung will der Bundesrat sicherstellen, dass mutmassliche Opfer respektive Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel während eines ganzen Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens in der Schweiz bleiben können. Sie sollen so lange wie voraussichtlich nötig eine Aufenthaltsbewilligung bekommen.










