Weiterbildung am Sonntag – ist das überhaupt erlaubt?
Am Sonntag eine Weiterbildung – darf der Chef das einfach so anordnen? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt die Rechtslage.

Unser Chef hat eine Weiterbildung für uns Arbeitnehmende organisiert. Da einige von uns auch am Samstag arbeiten, hat er die Weiterbildung auf den Sonntag gelegt, damit alle teilnehmen können. Darf er das?
Nein, das darf dein Chef grundsätzlich nicht. In der Schweiz ist die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen in der Zeit zwischen Samstag 23 Uhr und Sonntag 23 Uhr verboten. Wenn dein Chef dich dennoch am Sonntag beschäftigen möchte, braucht er eine Bewilligung der kantonalen Behörde sowie das Einverständnis von dir.

Eine interne Weiterbildung, die planbar ist, lässt sich meist auf einen Werktag verlegen. Dass dies für einige Mitarbeitende weniger komfortabel ist, begründet keine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot. Falls du an einem Sonntag doch mal arbeiten müsstest, kannst du dich immerhin auf den Lohnzuschlag von 50 Prozent freuen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






