Bundesrat zieht positives Fazit zur Stellenmeldepflicht, sieht aber Verbesserungsbedarf bei Frauen und älteren Arbeitnehmenden.
Eine Frau arbeitet an einem Laptop. Vor allem Frauen arbeiten wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit (Symbolbild).
Eine Frau arbeitet an einem Laptop. (Symbolbild) - Finn Winkler/dpa

Der Bundesrat zieht ein positives Zwischenfazit zur seit bald sechs Jahren geltenden Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit. Aber er will die Situation insbesondere für Frauen und ältere Arbeitnehmende weiter verbessern. Das ist der Gesamtschau zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials von Bund, Kantonen und Sozialpartnern zu entnehmen, die der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat.

Der Bericht zieht eine erste Bilanz zum sogenannten Inländervorrang. Mit diesem setzte das Parlament die von Volk und Ständen angenommene Masseneinwanderungsinitiative der SVP Mitte 2018 um. Eine der in diesem Kontext ergriffenen Massnahmen ist die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit.

Inländisches Arbeitskräftepotenzial stärken

Im Mai 2019 verabschiedete der Bundesrat zusätzlich ein Massnahmenpaket, mit dem die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Arbeitskräfte gesichert und die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen gestärkt werden sollte. Die Ergebnisse des Berichts zeigen laut dem Bundesrat, dass sich die arbeitsmarktlichen Kennzahlen in den vergangenen Jahren positiv entwickelt haben. Die bestehenden Massnahmen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.

Jedoch will die Landesregierung dieses Potenzial weiter fördern. Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktbeteiligung bestehe insbesondere bei zwei Zielgruppen: einerseits bei Frauen, beispielsweise Wiedereinsteigerinnen oder im Familiennachzug zugewanderte Frauen, andererseits bei älteren Arbeitnehmenden, insbesondere Langzeitarbeitslose mit spezifischen Bedürfnissen.

Neue Aufträge für das Wirtschafts- und Justizdepartement

Der Bundesrat erteilte auf Basis des Berichts verschiedene Aufträge. So soll das Wirtschaftsdepartement spezifische Schwerpunkte zur verbesserten Ausschöpfung des Potenzials von Frauen und älteren Arbeitnehmenden in den Bereichen Arbeitsmarkt und Bildung setzen.

Zudem beauftragte der Bundesrat das Justizdepartement, gut qualifizierte Personen im Familiennachzug bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen sowie bei der beruflichen Integration verstärkt zu unterstützen.

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