Bundesrat vor Weichenstellung zu UBS-Kapitalvorschriften
Im Ringen um die künftigen Kapitalvorschriften für die Grossbank UBS stehen wichtige Weichenstellungen bevor. Schon kommende Woche könnte der Bundesrat Verschärfungen der Eigenmittelvorgaben auf dem Verordnungsweg beschliessen und die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes verabschieden.

Bei der UBS ist die Anspannung im Vorfeld des Bundesratsentscheids zur Regulierung der «Too-big-to-Fail»-Banken bereits hoch. Das zeigte sich Mitte dieser Woche an der Generalversammlung der Grossbank: Einmal mehr warnte UBS-Präsident Colm Kelleher in seiner Rede in drastischen Worten vor den Folgen der zusätzlichen Kapitalanforderungen.
Im Fokus steht die Frage, wie viel Eigenkapital die einzige weltweit tätige Schweizer Grossbank künftig für ihre Tochtergesellschaften im Ausland bereitstellen muss. Der Bundesrat hatte vergangenes Jahr entschieden, diese Massnahme auf Gesetzesstufe und nicht in einer Verordnung umzusetzen. Damit wird das Parlament darüber befinden müssen.
Laut der Vernehmlassungsvorlage soll die UBS nach einer Übergangsfrist die Buchwerte ihrer Auslandstöchter vollständig vom Kernkapital abziehen, was einer 100-prozentigen Unterlegung entspricht. Heute liegt diese Anforderung bei rund 60 Prozent.
Der Bundesrat wird mit der Änderung der Eigenmittelverordnung zudem definitiv über weitere Verschärfungen der Kapitalvorgaben entscheiden: Dabei geht es vor allem um die «vorsichtige Bewertung» bestimmter Bilanzpositionen. Wie in der Frage der Auslandsbeteiligungen beruft er sich auch dabei auf Lehren aus der Credit-Suisse-Krise.
Bleibt er bei seiner Position aus der Vernehmlassung, so können die Schweizer Finanzinstitute wohl ab Anfang 2027 unter anderem Bilanzpositionen wie ihre Banken-Software oder auch latente Steueransprüche nicht mehr an ihr Kernkapital anrechnen.
Für die UBS führen die künftigen Eigenmittelvorschriften in jedem Fall zu einem hohen Zusatzbedarf an Eigenkapital: Die Grossbank selbst beziffert den Bedarf an zusätzlichem sogenanntem hartem Kernkapital bei voller Umsetzung der Massnahmen auf 22 Milliarden Dollar. Die Kernkapitalquote auf Gruppenstufe würde laut UBS-Berechnung auf 18,5 Prozent steigen gegenüber 14,4 Prozent per Ende 2025.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte den zusätzlichen Eigenkapitalbedarf der Grossbank in der Vernehmlassungsvorlage gar auf rund 26 Milliarden Dollar beziffert. Laut dem EFD könnte die UBS allerdings die Höhe der benötigten Mittel durch «geeignete Management-Entscheide» noch deutlich verringern.
Die UBS wehrt sich entsprechend seit langem erbittert gegen die von ihr als «unverhältnismässig» bezeichneten Verschärfungen der Kapitalvorschriften. Unterstützung erhielt sie in der Vernehmlassung von Banken- und Wirtschaftsverbänden wie auch von Banken-Standortkantonen und bürgerlichen Parteien.
Ins Spiel gebracht wird auch immer wieder eine mögliche Sitzverlegung der UBS ins Ausland als Folge der verschärften Regulierung. An der UBS-Generalversammlung vom Mittwoch betonte UBS-Präsident Kelleher zwar, dass die Bank den Hauptsitz in der Schweiz behalten wolle. «Gleichzeitig ist es unsere Pflicht, geeignete Optionen sorgfältig zu prüfen, um die negativen Folgen dieser extremen Vorschläge so weit wie möglich zu begrenzen», erklärte er.
Bisher hat sich der Bundesrat von der Kritik wenig beeindruckt gegeben. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte noch Ende Januar in einem Interview die vorgesehenen Kapitalregeln als «ausgewogenen Kompromiss» bezeichnet.
Hoffen kann die UBS auf eine Abmilderung der Vorlage zur Kapitalunterlegung der Auslandstöchter im Parlament. Bereits im letzten Herbst hatten die Wirtschaftskommissionen (WAK) von National- und Ständerat vor einer «Überregulierung» gewarnt: Eine «übermässige Verschärfung» der Kapitalvorschriften drohe die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gefährden, befürchtete etwa die WAK-N.
Eine Gruppe von bürgerlichen Parlamentariern hatte Ende 2025 medienwirksam einen eigenen «Kompromissvorschlag» lanciert. Demnach sollte die UBS bei der Kapitalunterlegung ihrer Auslandstöchter auf sogenannte AT-1-Anleihen zurückgreifen dürfen, was für die Grossbank mit tieferen Kosten verbunden wäre.
Nicht auszuschliessen ist auch, dass gegen den Entscheid des Parlaments noch ein Referendum ergriffen wird. Damit läge das letzte Wort zur Grossbankenregulierung beim Stimmvolk.










