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Bundesrat skizziert Umsetzung der «Lex China»

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Bern,

Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren sollen künftig geprüft und untersagt werden können. Das hat das Parlament beschlossen. Der Bundesrat schlägt in der Umsetzung der sogenannten «Lex China» vor, die EU- und Efta-Staaten davon auszunehmen.

Parlament
Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren sollen künftig geprüft und untersagt werden können, so ein Parlamentsentscheid. - keystone

Er hat am Freitag die Vernehmlassung eröffnet zur Investitionsprüfverordnung. Sie dauert bis zum 5. Oktober. Diese Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum Investitionsprüfgesetz, das vom Parlament im Dezember 2025 verabschiedet wurde.

Demnach soll es in Zukunft eine schlanke Kontrolle von ausländischen Investitionen in der Schweiz geben. Prüfungen und allfällige Verbote sind nur dann vorgesehen, wenn Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Betroffen sind also Übernahmen von inländischen Unternehmen, die in besonders kritischen Bereichen tätig sind. Die Genehmigungspflicht greift lediglich, wenn die geplante Übernahme durch einen staatlich kontrollierten ausländischen Investor erfolgen soll.

Die Verordnung legt unter anderem fest, welche Staaten von der Genehmigungspflicht ganz ausgenommen sind. Der Bundesrat listet dreissig Staaten auf – alles EU- und Efta-Länder. Die gleichgelagerten Interessen und die enge Kooperation mit diesen Staaten in zahlreichen Fragen der internationalen Politik sorgten für eine ausreichende Zusammenarbeit, um Gefährdungen und Bedrohungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit abzuwenden, schreibt der Bundesrat im erläuternden Bericht.

Auslöser für das Investitionsprüfgesetz war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar. Viele befürchten seither, dass China künftig auch sicherheitsrelevante Unternehmen und Infrastrukturen übernehmen könnte. Deshalb wird der Erlass auch «Lex China» genannt.

Der Bundesrat war von Anfang an der Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht. Die Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen sei für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung von zentraler Bedeutung, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin schon im Herbst 2024 im Nationalrat.

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