Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung zu verlängern. Mehrstunden müssen vorläufig nicht abgerechnet werden.
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Der Bundesrat verlängert die Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (Archivbild). - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat verlängert Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung.
  • Er beschloss, dass Mehrstunden während der Kurzarbeit vorläufig nicht abgezogen werden.
  • Zudem verlängert er die Gesundheitsschutzmassnahmen in den Asylverfahren bis Juni 2021.

Der Bundesrat verlängert Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung. Er hat am Mittwoch beschlossen, dass das Einkommen aus einer Zwischenbeschäftigung weiterhin nicht an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet werden muss.

Auch Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, müssen vorläufig nicht abgezogen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Jahr. Hintergrund ist der Entscheid des Bundesrats vom Mitte August, das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Dezember beizubehalten. Diese Regelung wäre Ende August ausgelaufen.

Bis Ende Juni 2021 verlängert hat der Bundesrat die Gesundheitsschutzmassnahmen in den Asylverfahren. Diese betreffen insbesondere die Durchführung von Befragungen und die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten in den Zentren des Bundes. Diese Regelungen hätten sich in der Praxis bewährt, schreibt der Bundesrat.

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