Bundesrat schlägt Nutzung von EU-Migrationsdaten durch Behörden vor
Die Schweiz beteiligt sich über den europäischen Migrations- und Asylpakt an der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten. Der Bundesrat hat am Mittwoch zur Nutzung dieser Daten durch Schweizer Behörden seinen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt.

Der Vorschlag zielt darauf ab, eine neue Schweizer Eurodac-Verordnung zu schaffen, wie dem Bericht zu entnehmen war, der am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedet wurde. Gemäss dem Bericht muss die Verordnung am 1. Dezember 2026 in Kraft treten.
Eurodac ist eine europäische Datenbank, welche unter anderem Daten von Geflüchteten und Asylbewerbern zentral speichert. Derzeit werden Fingerabdrücke aufbewahrt, künftig sollen auch Daten wie Gesichtsbilder, Alter, Name und Nationalität erfasst werden. Die Vernehmlassung zur Ausweitung des Datensatzes wurde bereits im Jahr 2025 durchgeführt.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates sollen etwa die Behörden, die für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen wie beispielsweise ein Visum zuständig sind, Zugriff auf Eurodac erhalten. Dabei solle das Auslesen von Daten, die für die Bearbeitung des Gesuchs zweckdienlich und erforderlich sind, gestattet sein, hiess es im Bericht.
Weiter soll die Datennutzung von Behörden im Asylbereich, wie des Staatssekretariats für Migration (SEM), oder im Ausländerbereich geregelt werden. Polizeibehörden von Bund und Kantonen sollen voraussichtlich ab 2027 bei Straf- und Ermittlungsverfahren auf Eurodac-Daten zugreifen können.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Mai 2026, wie das SEM mitteilte.










