Wegen zahlreicher Fragen durch die zunehmende mobile Arbeit will der Bundesrat neue Lösungen bei den Abzügen von der direkten Bundessteuer.
Steuern
In den Kantonen Neuenburg, Bern und Wallis zahlen die Schweizerinnen und Schweizer massiv mehr Steuern als etwa in Zug und Schwyz. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Steuererklärung dem Zeitgeist besser anpassen.
  • Weil die Arbeit mobiler werde, brauche es neue Lösungen für Abzüge bei den Bundessteuern.
  • Das Finanzdepartement wurde mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt.

Er beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement am Mittwoch mit der Ausarbeitung einer Vorlage. Künftig soll es für unselbstständig Erwerbstätige einen Pauschalabzug geben oder die Anrechnung der tatsächlichen Berufskosten.

Bei der Angabe der tatsächlichen Berufskosten könnten Lohnbezügerinnen und -bezüger bei der direkten Bundessteuer weiterhin höchstens 3000 Franken Fahrtkosten in Abzug bringen, wie die Landesregierung mitteilte. Für die Kantone bliebe es beim jeweiligen Maximalbetrag.

Neuregelung wird Nullrechnung

Für Personen, welche den Pauschalabzug für alle Berufskosten wie etwa auswärtige Verpflegung, Fahrtkosten und übrige Berufskosten wählen, würde sich die Steuererklärung vereinfachen. Zudem wäre der neue Abzug nicht von der Arbeitsform abhängig.

Gemäss dem Vorschlag soll die neue Regelung mit den beiden Eckwerten für den Bund finanziell neutral ausfallen, also weder Mehr- noch Mindereinnahmen verursachen. Der Vorschlag basiert auf einem Bericht über die mögliche Neuregelung der Berufskosten bei den Unselbstständigen.

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