Bundesrat

Bundesrat schickt zwei ILO-Übereinkommen in die Vernehmlassung

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Bundesrat eröffnet eine Vernehmlassung zum Beitritt der Schweiz zu ILO-Übereinkommen über Gewalt am Arbeitsplatz.

Hauptsitz der ILO
Der Bundesrat startet eine Vernehmlassung zum Beitritt der Schweiz zum ILO-Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. (Archivbild). - sda

Die Schweiz soll den ILO-Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie zur Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes beitreten können. Der Bundesrat hat auf Wunsch des Parlaments eine Vernehmlassung zu den Abkommen eröffnet.

Es geht um die Abkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Die Vernehmlassung dauert bis 20. August.

Das Parlament hatte die beiden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine Vernehmlassung dazu durchzuführen. Zur Genehmigung der Übereinkommen brauche es weder neue Gesetze noch Gesetzesanpassungen, schrieb der Bundesrat am Mittwoch.

Externe Analysen bestätigten für beide Übereinkommen, dass deren Bestimmungen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht direkt anwendbar seien, hiess es ausserdem.

Recht auf ein arbeitsfreies Umfeld ohne Gewalt und Belästigung

Das Übereinkommen Nummer 190 anerkennt das Recht auf ein Arbeitsumfeld ohne Gewalt und Belästigung. Es definiert erstmals Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz auf internationaler Ebene, und es sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung bei der Arbeit, Prävention und Hilfe für Opfer vor.

Das Übereinkommen Nummer 191 folgt der Entscheidung der Internationalen Arbeitskonferenz vom Juni 2022, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip und Recht bei der Arbeit aufzunehmen. Es schlägt vor, die entsprechenden ILO-Instrumente zu aktualisieren.

Das Übereinkommen ist laut Bundesrat rein formeller Natur und hat keine wirkliche materielle Wirkung. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens würde sich die Schweiz für die Kohärenz des internationalen Arbeitsrechts einsetzen, argumentiert die Landesregierung.

Kommentare

User #1957 (nicht angemeldet)

Die Schweizer Behörden veröffentlichen zwei verschiedene Zahlen zur Arbeitslosigkeit. Der Unterschied ist beträchtlich. Schaut man auf den international vergleichbaren Indikator, steht die Schweiz nicht mehr ganz so gut da. ie vom Seco publizierten Zahlen sind für den internationalen Vergleich nicht geeignet. Dafür gibt es ein standardisiertes Mass. Ein Mass, das in der Schweizer Politik-Diskussion nur selten verwendet wird: die Erwerbslosigkeit gemäss International Labor Organisation (ILO). Sie wird vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht. Und sie liegt sehr viel höher als die Seco-Zahlen. So hat das Bundesamt für Statistik für den Dezember 2023 insgesamt rund 205’000 Leute als erwerbslos gemeldet – verglichen mit nur rund 95’000 Personen, die gemäss Seco als arbeitslos gelten. Der Unterschied beträgt rund 110’000 Menschen.

Weiterlesen

Hauptsitz der ILO
3 Interaktionen
ILO

MEHR BUNDESRAT

Ignazio Cassis
78 Interaktionen
EU-Verträge
Keller-Sutter Parmelin
8 Interaktionen
Gespräche mit USA
Ignazio Cassis
183 Interaktionen
Kein Ständemehr
ruag
2 Interaktionen
Rainer Schulz

MEHR AUS STADT BERN

BSV Bern
Handball
wolf
6 Interaktionen
Abgelehnt
Berner Kantonspolizei
1 Interaktionen
Bern
Velostation Welle 7
6 Interaktionen
Erneut