Bundesrat schickt zwei ILO-Übereinkommen in die Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnet eine Vernehmlassung zum Beitritt der Schweiz zu ILO-Übereinkommen über Gewalt am Arbeitsplatz.

Die Schweiz soll den ILO-Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie zur Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfeldes beitreten können. Der Bundesrat hat auf Wunsch des Parlaments eine Vernehmlassung zu den Abkommen eröffnet.
Es geht um die Abkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Die Vernehmlassung dauert bis 20. August.
Das Parlament hatte die beiden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine Vernehmlassung dazu durchzuführen. Zur Genehmigung der Übereinkommen brauche es weder neue Gesetze noch Gesetzesanpassungen, schrieb der Bundesrat am Mittwoch.
Externe Analysen bestätigten für beide Übereinkommen, dass deren Bestimmungen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht direkt anwendbar seien, hiess es ausserdem.
Recht auf ein arbeitsfreies Umfeld ohne Gewalt und Belästigung
Das Übereinkommen Nummer 190 anerkennt das Recht auf ein Arbeitsumfeld ohne Gewalt und Belästigung. Es definiert erstmals Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz auf internationaler Ebene, und es sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung bei der Arbeit, Prävention und Hilfe für Opfer vor.
Das Übereinkommen Nummer 191 folgt der Entscheidung der Internationalen Arbeitskonferenz vom Juni 2022, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip und Recht bei der Arbeit aufzunehmen. Es schlägt vor, die entsprechenden ILO-Instrumente zu aktualisieren.
Das Übereinkommen ist laut Bundesrat rein formeller Natur und hat keine wirkliche materielle Wirkung. Mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens würde sich die Schweiz für die Kohärenz des internationalen Arbeitsrechts einsetzen, argumentiert die Landesregierung.