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Parlament verschiebt Beitritt zu internationalem Arbeits-Abkommen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Schweiz hält die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorerst an.

Hauptsitz der ILO
Der Hauptsitz der ILO in Genf. (Archivbild) - sda

Vorerst hält die Schweiz die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zurück. Das Parlament hat die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen – und verlangt eine Vernehmlassung dazu. Der Nationalrat folgte am Dienstag dem Entscheid des Ständerats vom September. Oppositionslos beschloss er Rückweisung.

Damit erhält der Bundesrat den Auftrag, die direkt oder indirekt anwendbaren Bestimmungen des Übereinkommens Nummer 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO oder IAO) zu präzisieren. Er soll ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage durchführen.

Laut Kommissionssprecherin Tamara Funiciello (SP/BE) sind einer Mehrheit die Rahmenbedingungen für die Genehmigung zu wenig klar. Vor einem Jahr hatte die grosse Kammer dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Übereinkommens noch deutlich zugestimmt.

Zweifel trotz Zustimmung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen stünden hinter dem Übereinkommen und seien in die Arbeiten auf Bundesebene einbezogen worden, hiess es damals. Der Ständerat war zunächst nicht auf die Vorlage eingetreten und forderte später mit seinem Rückweisungsentscheid genauere Abklärungen zu den Konsequenzen eines Schweizer Beitritts.

Mehrere Mitglieder äusserten Zweifel an der Aussage der Landesregierung, dass die Schweizer Gesetzgebung nicht angepasst werden müsse. Beim ILO-Übereinkommen Nummer 190 handelt es sich um das erste seiner Art, das eine international vereinbarte Definition von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt enthält.

Erste internationale Definition von Gewalt am Arbeitsplatz

Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz vor. Weiter nennt es Massnahmen zur Prävention und Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen für Opfer. Bislang haben 32 Staaten das Übereinkommen ratifiziert.

Im vergangenen August hatte sich der ILO-Direktor Gilbert Houngbo in die Diskussion eingeschaltet. Die Schweiz verfüge zwar bereits über nationale Gesetze, räumte er im Interview mit der Westschweizer Zeitung «Le Temps» ein. Sie müsse aber mit gutem Beispiel vorangehen und ihre internationale Verantwortung wahrnehmen – besonders als Mitglied des Uno-Sicherheitsrates.

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