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Bundesrat prüft Registrierung des Sorgerechts

Keystone-SDA
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Bern,

Bislang wird nicht transparent registriert, welcher Elternteil das Sorgerecht trägt. Der Bundesrat prüft nun einen Eintrag in kantonale Einwohnerregister.

Sorgerecht Registrierung
Behörden sollen wissen, wer sorgeberechtigt ist. Der Bundesrat prüft eine Registrierung. (Symbolbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis jetzt war es den Behörden nur schwer möglich, einen Nachweis zum Sorgerecht zu finden.
  • Der Bundesrat prüft daher nun einen Eintrag in die kantonalen Einwohnerregister.

Der Bundesrat prüft, ob in den kantonalen Einwohnerregistern künftig festgehalten werden soll, welcher Elternteil das Sorgerecht trägt. Mit dem Eintrag könnten andere Behörden die Information über die Einwohnerdienste abrufen, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Heute ist es nicht möglich, einen eindeutigen Nachweis des Sorgerechts zu erhalten. Schulen, Passbüros oder die Grenzbehörde wissen entsprechend nicht immer, welche Regelung nun gilt.

Behörden müssen Sorgeberechtigte kennen

Der Bundesrat stelle deshalb einen klaren Handlungsbedarf fest, wie er in einer Mitteilung schreibt. «Die Behörden sollen wissen, welcher Elternteil sorgeberechtigt ist.» Entsprechend müsse eine Lösung erarbeitet werden.

Nach einer ersten Prüfung habe sich gezeigt, dass ein einfacher und pragmatischer Weg darin bestehen könnte, das Sorgerecht in die kantonalen Einwohnerregister aufzunehmen. Auf dieses Register könnten dann auch andere Behörden zugreifen.

Einwohnerdienste
Die Einwohnerdienste wären interessiert am Eintrag des Sorgerechts ins Einwohnerregister. - Keystone

Dieses Lösungsmodell würde es grundsätzlich erlauben, einen grossen Teil der bestehenden Schwierigkeiten praxisnah und mit einem vertretbaren Aufwand zu lösen. Auch der Zeitrahmen wäre absehbar, steht in einem zur Thematik verfassten Bericht des Bundesrats. Ein weiterer Vorteil sei, dass vonseiten der Einwohnerdienste (VSED) grosses Interesse an dieser Lösung bestehe.

Machbarkeitsstudie zu Eintrag in Einwohnerregister

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) nun mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese soll Mitte des nächsten Jahres abgeschlossen sein.

Am 1. Juli 2014 trat die Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft. Mit dem neuen Recht wurde die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall. Dies auch nach einer Scheidung und bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen, wenn eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde.

Kinder Sorgerecht
Der Regelfall ist die gemeinsame elterliche Sorge von Kindern. - dpa

Für Personen, die im Rechtsverkehr mit den Kindern und den Eltern zu tun hatten, wurde es entsprechend noch wichtiger, eine verlässliche Auskunft über die Sorgerechtssituation zu erhalten, wie es in dem Bericht heisst. Hinzugekommen sei eine gewisse Verunsicherung über die rechtlichen Auswirkungen der elterlichen Sorge. Dazu die Frage, wie Dritte mit diesen Unsicherheiten umgehen sollten.

Angestossen wurden die Abklärungen und dieser erste Bericht durch die Überweisung eines Postulats aus dem Parlament im Jahr 2016.

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