Bundesgericht

Bundesgericht: Wirtschaftszeitung hat keinen Anspruch auf Förderung

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Lausanne,

Für das Bundesgericht gehört die Westschweizer Wirtschaftszeitung «L'Agefi» zur Fachpresse. Die Zeitung erhält deshalb keine Presseförderung.

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Der Verband will gegen das Urteil beim Bundesgericht Berufung einlegen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Westschweizer Wirtschaftszeitung «L'Agefi» erhält keine Presseförderung.
  • Das Bundesgericht hat ein entsprechendes Gesuch abgelehnt.
  • Damit bestätigt das Gericht die Auffassung des Bundesamts für Kommunikation.

Das Bundesgericht hat ein Gesuch der Westschweizer Wirtschaftszeitung «L'Agefi» um Presseförderung abgelehnt. Es bestätigt die Auffassung des Bundesamts für Kommunikation, wonach der Titel zur Fachpresse gehört. Dies berechtigt ihn nicht zum Anspruch auf eine ermässigte Zustellung.

Die Herausgeberin von «L'Agefi», Nouvelle agence économique et financière, hatte Anfang 2022 ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Dieses Begehren wurde vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und später vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

Der Beschwerde gegen diesen Entscheid gab wiederum das Bundesgericht nicht statt, wie «L'Agefi» in seiner Dienstagsausgabe berichtet. Nach Ansicht der 2. öffentlich-rechtlichen Abteilung wurde der Anspruch der Zeitung auf rechtliches Gehör nicht verletzt.

Die Vorinstanz war demnach berechtigt, das verlangte Gutachten abzulehnen. Mit diesem sollte festgestellt werden, ob der Titel einen Fach-Charakter aufweist oder nicht. Für die Richter ist dieser Punkt eine Rechtsfrage, die nicht an einen Gutachter delegiert werden kann.

Bundesgericht bestätigt das Bundesverwaltungsgericht

Die Beschwerdeführerin machte zudem geltend, dass das Bundesverwaltungsgericht willkürlich gehandelt habe. Es habe die sehr unterschiedlichen Themen des Titels, die seinen fachübergreifenden Charakter begründeten, nicht berücksichtigt, so die Argumentation.

Für das Bundesgericht hingegen schliesst diese Vielfalt nicht aus, dass «L'Agefi» stark auf Finanzen und Wirtschaft ausgerichtet sei. Es richte sich an Leser, die in erster Linie an diesen Themen interessiert seien. Unter diesen Umständen bestätigte das Bundesgericht, dass L'Agefi als Fachpresse-Titel keinen Anspruch auf indirekte Presseförderung hat.

In einer Reaktion von «L'Agefi» nimmt der Direktor und Chefredaktor Frédéric Lelièvre diesen Entscheid zur Kenntnis und bedauert ihn. Es gehe nicht um die staatliche Beihilfe, sondern darum, «gegen eine eklatante Wettbewerbsverzerrung anzukämpfen», wird er zitiert.

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