Journalisten gelangen wegen Kampfjet-Akten vor Bundesgericht
Zwei Journalisten von SRF und Tamedia gelangen wegen der verweigerten Akteneinsicht im Zusammenhang mit der Kampfjet-Beschaffung ans Bundesgericht.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Journalisten müssen sich im Zusammenhang mit der Kampfjet-Beschaffung verantworten.
- Infolge der versuchten Akteneinsicht gelangen die beiden nun ans Bundesgericht.
Zwei Journalisten von SRF und Tamedia gelangen wegen der verweigerten Akteneinsicht im Zusammenhang mit der Kampfjet-Beschaffung ans Bundesgericht. Sie ziehen den Fall vor die höchste Instanz, nachdem ihnen auch das Bundesverwaltungsgericht den Zugang verwehrt hat.
Ein Journalist hatte beim Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) um Einsicht in die Evaluationskriterien bei der Beschaffung der neuen Kampfjets ersucht.

Später verlangte ein zweiter Journalist von der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) Einsicht in den Abschlussbericht der Lärmmessungen der Flugzeuge.
Bundesverwaltungsgericht gab Armasuisse und Empa recht
Sowohl die Armasuisse als auch die Empa wiesen die Gesuche ab. Im April dieses Jahres gab ihnen das Bundesverwaltungsgericht recht. Bei Rüstungsbeschaffungen habe der Gesetzgeber die Vertraulichkeit über das sonst im Beschaffungswesen geltende Transparenzgebot gestellt.
Mit diesem Urteil zeigten sich die beiden Journalisten nicht einverstanden und ziehen den Fall deshalb vor Bundesgericht. Die beiden Medienhäuser bestätigten am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht von Öffentlichkeitsgesetz.ch.