Kanton Bern bestätigt Baubewilligung für Solaranlage Morgeten

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Berner Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat die Beschwerde gegen die Solaranlage Morgeten abgewiesen und die Baubewilligung bestätigt.

Kann man oft auch auf Garagen mit Flachdach anbringen: Solarmodule.
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat die Beschwerde gegen die geplante Solaranlage Morgeten abgewiesen und die Baubewilligung bestätigt. - Marijan Murat/dpa/dpa-tmn

Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat am Donnerstag eine Beschwerde gegen die geplante Solar-Grossanlage Morgeten am Übergang vom Simmental ins Gantrischgebiet abgelehnt.

Sie bestätigte damit die vom Regierungsstatthalteramt ausgestellte Baubewilligung.

Gegen die Baubewilligung hatten die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der Schweizer Alpen-Club SAC und der Verein Mountain Wilderness Schweiz Beschwerde erhoben.

Der Entscheid des Kantons ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Die Morgeten Solar AG will an der Südflanke des Bürgle, einem Gipfel der Gantrischkette, eine Photovoltaikanlage von rund 7,5 Hektaren realisieren. Das Projekt war das erste für eine Grossanlage in den Berner Alpen.

Die kantonale Baudirektion kommt gestützt auf die Amts- und Fachberichte zum Schluss, dass die Anlage zu recht als umweltverträglich eingestuft wurde. Wegen der abgeschirmten Lage der betroffenen Landschaftskammer sei die Einsehbarkeit der Anlage sehr gering.

Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Lebensräume

Der Kanton hält auch die Voraussetzungen für gegeben für eine Ausnahmebewilligung für Eingriffe in die Lebensräume von geschützten oder schützenswerten Tieren. Die Morgeten Solar AG muss dementsprechend Schutz-, Ersatz- und Wiederherstellungsmassnahmen umsetzen.

Schliesslich habe das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren auch genügend mit dem Plangenehmigungsverfahren des Bundes koordiniert, heisst es in der Mitteilung des Kantons. So dürfe der Bauentscheid erst umgesetzt werden, wenn die erforderlichen Plangenehmigungen des Bundes rechtskräftig seien.

Auch die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden lehnte der Kanton ab. So durften etwa im Baubewilligungsverfahren nebst der Photovoltaikanlage gleichzeitig auch landwirtschaftliche Bauvorhaben mit bewilligt werden.

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