Bundesgericht

Bundesgericht: Obergericht hat bei Brian unzureichend begründet

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Lausanne,

Das Obergericht Zürich habe zwei Privatgutachten von Brian nicht ausreichend in die Begründung ihres Entscheids einbezogen. Das sagt das Bundesgericht.

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Seit Jahren im Clinch mit der Justiz: Der 25-jährige «Carlos», der eigentlich Brian heisst. Mittlerweile möchte er in den Medien mit seinem richtigen Namen bezeichnet werden. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Linda Graedel

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Bundesgericht hat das Obergericht Zürich bei Brian unzureichend begründet.
  • Es geht um den Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft bis zum Strafvollzugsbeginn.
  • Die Beschwerde von Brian wurde somit gutgeheissen.

Das Obergericht Zürich hat seinen Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft von Brian bis zum Beginn des Strafvollzugs unzureichend begründet. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde des 25-jährigen Mannes teilweise gutgeheissen.

Man habe zwei von Brian eingereichte Privatgutachten nicht ausreichend in die Begründung ihres Entscheids einbezogen. Das führt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil aus. Damit habe sie den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Bei den Privatgutachten ging es um die psychischen und sozialen Auswirkungen des strikten Haftregimes.

Bundesgericht fordert vertiefte Auseinandersetzung

Der von den Medien ursprünglich als «Carlos» benannte Brian ist in der Sicherheitsabteilung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies ZH untergebracht. 23 Stunden pro Tag ist er in einer Einzelzelle eingesperrt. Beim täglichen, einstündigen Spaziergang hat er keine sozialen Kontakte zu anderen Gefangenen. Er wird lediglich vom Sicherheitspersonal begleitet.

schweizerisches bundesgericht
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Dieses strikte Regime verlangt laut Bundesgericht eine vertiefte Auseinandersetzung, was das Zürcher Obergericht nicht gemacht habe. Es sei zu erwarten, dass sich grundsätzliche Überlegungen zur weiteren Unterbringung des Mannes und zu Lockerungen der Haftbedingungen gemacht werden.

Es bedürfe einer Perspektive. Dies könne eine Haftverlängerung allenfalls zulässig machen, auch wenn das Haftregime nicht sofort gelockert werde.

Hängiges Verfahren

Das Zürcher Obergericht verurteilte Brian im Juni zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten. Es befand ihn der Körperverletzung, Beschimpfung, Drohung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Sachbeschädigung für schuldig.

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Der berühmteste Häftling der Schweiz kommt unerwartet bereits am Freitag frei. - SRF

Der 25-Jährige war angeklagt, weil er in 29 Fällen Mitarbeiter und Mithäftlinge im Gefängnis Pöschwies angegriffen und teilweise verletzt hatte. Brian und die Zürcher Staatsanwaltschaft haben das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen, wo der Fall hängig ist.

Der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, der Schweizer Jurist Nils Melzer, intervenierte im Juni wegen der Haftbedingungen von Brian beim Aussendepartement. Er verlangte eine schriftliche Stellungnahme zur unterdessen rund drei Jahre andauernden Isolationshaft. Eine solche darf gemäss Uno-Standards nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und in keinem Fall länger als 15 Tage dauern.

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