Bundesgericht heisst Beschwerde von Mass-Voll gegen den NDB gut
Der Nachrichtendienst des Bundes muss ausführlicher begründen, weshalb er dem Verein Mass-Voll vorerst keine Auskunft über Informationen erteilt, die er zu diesem gespeichert hat. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Vereins gutgeheissen.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts haben die Lausanner Richter aufgehoben, wie aus einem Entscheid vom Juli hervorgeht. Die Sache geht nun an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zurück.
Der NDB hatte dem Verein im Jahr 2022 die vollständige Auskunft über in zwei Informationssystemen gespeicherte Daten verweigert. Zur Begründung führte der Dienst überwiegende öffentliche Interessen an, insbesondere die innere Sicherheit. Diese Begründung war laut dem höchsten Schweizer Gericht zu vage und verletzt den Anspruch des Vereins auf rechtliches Gehör.
Konkret ging es um Daten in zwei Systemen des NDB. Es handelt sich dabei um acht Presse- und Agenturmeldungen sowie um einen Eintrag zu einem Anlass, bei dem der Name des Vereins erwähnt wurde. Der NDB muss nun entweder die verlangte Auskunft erteilen oder neu und ausreichend begründen, weshalb die Geheimhaltung notwendig ist.
In einem zweiten Punkt wies das Bundesgericht die Sache auch an das Bundesverwaltungsgericht zurück. Dieses muss eine Mitteilung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) in der Angelegenheit überprüfen, was es zuvor abgelehnt hatte. (Urteil 1C_114/2025 vom 24.7.2026)














