Keine bedingte Entlassung für brutalen Juwelier-Mörder
Ein mehrfacher Mörder, der lebenslänglich verwahrt ist, wird nicht bedingt entlassen.

Das Bundesgericht stützt den Entscheid des Glarner Obergerichts, das die Gefahr für weitere Taten als zu hoch erachtet. Der Verurteilte tötete bei Raubüberfällen zwei Menschen.
Die Glarner Vorinstanz verweigerte die bedingte Entlassung des Beschwerdeführers, weil keine hohe Wahrscheinlichkeit für eine Bewährung in Freiheit bestehe. Der Massstab sei sehr streng.
Das Gericht stützte sich dabei auf ein Gutachten, das dem Mann eine mittelhohe Rückfallwahrscheinlichkeit für schwere Gewaltdelikte attestierte. Ein erstes, positiveres Gutachten erachtete die Vorinstanz als nicht ausreichend.
Das Bundesgericht folgt in einem am Mittwoch publizierten Urteil der Sicht des Glarner Obergerichts. Die Argumentation des Verurteilten, die sachverständige Begutachtung sei mangelhaft gewesen, hat es abgewiesen.
16 Jahre im Vollzug
Der Mann wurde 2015 wegen mehrfachen Mordes, qualifizierten Raubes und Diebstahls zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.
Er hatte zwischen 2005 und 2007 bei Raubüberfällen auf Uhren- und Juweliergeschäfte zwei Menschen getötet und eine weitere Person lebensgefährlich verletzt. Er befindet sich seit 16 Jahren im Strafvollzug.














