Bundesgericht

Bundesgericht hebt Abstimmung in der Gemeinde Schwyz auf

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Schwyz,

Wegen einer schweren Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Stimmberechtigten wurde die Abstimmung aufgehoben.

Schwyz
Das Regierungsgebäude in Schwyz. (Archivbild) - keystone

Das Bundesgericht hat die Abstimmung über die Schutzzonenplanung in der Gemeinde Schwyz aufgehoben. Grund dafür ist eine schwere Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Stimmberechtigten.

Der zentrale Reglementstext fehlte in den Unterlagen für die Abstimmung vom September 2025, wie das Bundesgericht in seinem am Donnerstag publizierten Urteil festhält. Die Stimmberechtigten erhielten nur die Botschaft des Gemeinderates, in der wesentliche Punkte nicht enthalten waren.

Eine Auflage der Dokumente bei der Gemeinde oder eine Publikation im Internet reichten nicht aus. Der Fehler wiege schwer, da die Schutzzonenplanung von grosser Bedeutung und für alle verbindlich sei.

Trotz des klaren Ergebnisses von 60,48 Prozent Ja-Stimmen sei die Abstimmung aufzuheben. Es sei nicht auszuschliessen, dass das Resultat ohne den Mangel anders ausgefallen wäre. Das Bundesgericht hiess damit die Beschwerde von zwei Einwohnern gut. Diese waren zuvor bei den kantonalen Instanzen gescheitert.

Kommentare

User #3810 (nicht angemeldet)

Gut so. Auch Staat und Gemeinden haben sich an die bestehenden Regeln zu halten!

User #5200 (nicht angemeldet)

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