Gummischrot-Einsatz der Basler Polizei war teilweise rechtswidrig
Gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts Basel-Stadt war der Einsatz von Gummischrot durch die Polizei bei einer Demonstration im Jahr 2023 teilweise rechtswidrig. Das Gericht sah ihn als zu Teilen unverhältnismässig an.

Zum Gummischrot-Einsatz kam es am 8. März 2023 während der Einkesselung einer Demonstration in der Bernouillistrasse. Zuvor hatten Gruppen zu einer unbewilligten Kundegebung anlässlich des Weltfrauentags aufgerufen.
Das Urteil stammt vom 5. August dieses Jahres und umfasst 64 Seiten. Es wurde am Donnerstag in anonymisierter Form von der Rechtsvertreterin der Demonstrierenden an die Medien versandt, darunter auch an die Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Wochenzeitung (WOZ) berichtete als erste darüber.






