Vor acht Jahren wurde Iris Ritzmann von der Universität Zürich entlassen. Dies sei missbräuchlich gewesen, entscheidet das Bundesgericht.
Iris Ritzmann
Ihre Kündigung war missbräuchlich, aber nicht nichtig. Dies entschied das Bundesgericht im Fall Iris Ritzmann am Dienstag. - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Iris Ritzmann befindet sich seit Jahren in einem Rechsstreit mit der Universität Zürich.
  • Das Bundesgericht entschied nun, die Kündigung sei missbräuchlich aber nicht nichtig.
  • Ritzmann soll nun eine Entschädigung von der Universität erhalten.

Die Universität Zürich hatte Beschwerde eingelegt und das Bundesgericht hat ihr Recht gegeben. Allerdings nur teilweise: Die Entlassung von Iris Ritzmann sei zwar nicht nichtig, doch aber missbräuchlich. Dies berichtet die «NZZ» am Dienstag.

Ritzmann wird nun entschädigt, aber sie gilt für die vergangenen Jahre nicht als angestellt. Iris Ritzmann ist Titularprofessorin und ehemalige stellvertretende Leiterin des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich. Sie ist vor allem als Rivalin von Christoph Mörgeli bekannt, berichtet die Zeitung.

Unrechtmässige Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft

Der «Tages-Anzeiger» berichtete vor acht Jahren über Kritik an Mörgeli, der damals Direktor des Medizinhistorischen Instituts war. Der SVP-Politiker wurde 2012 unrechtmässig entlassen, wie sich erst später herausstellte. Die Staatsanwaltschaft suchte nach einem Maulwurf. Der Verdacht fiel auf Ritzmann.

Iris Ritzmann
Christoph Mörgeli (SVP ZH) und Iris Ritzmann waren stets Gegenspieler. (Archivbild) - Keystone

Ritzmann wurde nach Durchsuchungen wegen Amtsgeheimnisverletzung angeklagt und von Mörgeli entlassen. Von diesem Vorwurf wurde die ehemalige Professorin 2017 entlastet. Die Durchsuchungen seien nicht rechtmässig gewesen, befanden die zuständigen Instanzen.

Iris Ritzmann soll Entschädigung erhalten

Im Falle der Kündigung wandte sich Ritzmann an das Verwaltungsgericht, welches ihre Beschwerde guthiess. Das Kündigungsschreiben des Rektors wurde als nichtig erklärt. Die Uni Zürich ging bis ans Bundesgericht.

Dieses befand am Dienstag, man könne die Nichtigkeit nicht begründen. Die Beschwerde der Universität Zürich wurde also teilweise gutgeheissen. Nun ist wieder das Zürcher Verwaltungsgericht am Zug, welches die Höhe der Entschädigung festlegen soll, wie die «NZZ» abschliesst.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Universität ZürichNZZSVPBundesgericht