Weiterzug in der Affäre Mörgeli: Die Uni Zürich hat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Sie will das Urteil des Verwaltungsgerichts anfechten.
Christoph Mörgeli
Christoph Mörgeli spricht im Nationalratssaal. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Uni Zürich hat beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
  • Sie will das Urteil des Verwaltungsgerichts anfechten.
  • Dieses befand die Kündigung der Uni-Professorin Iris Ritzmann als willkürlich.

Weiterzug in der Affäre Mörgeli: Die Universität Zürich teilte am Montag mit, dass sie das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen will. Sie argumentiert damit, dass die bisherige Rechtsprechung in solchen Fällen zu einem anderen Ergebnis geführt habe. Ausserdem habe der Entscheid erhebliche finanzielle Konsequenzen, schreibt die Universität Zürich.

Iris Ritzmann äusserte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ihr Bedauern, dass die Unileitung «auch nach sieben Jahren nicht damit aufhört, mir in feindschaftlicher Art zu begegnen.» Das Zürcher Verwaltungsgericht entschied am 14. November 2019, dass die Kündigung der Universitäts-Professorin willkürlich war.

Die Universität Zürich hatte Telefon- und E-Mail-Daten der Professorin ausgewertet, um das Informationsleck zu finden. Diese Beweisführung taxierte das Zürcher Verwaltungsgericht als rechtswidrig.

Iris Ritzmann
Professorin Iris Ritzmann, rechts, und ihr Ehemann Eberhard Wolff kämpften jahrelang vor Gericht. - Keystone

Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Entlassung von Professorin Ritzmann durch die Universität Zürich nichtig und damit unwirksam ist. Die Universität entliess Ritzmann per Ende April 2014, weil sie eine Amtsgeheimnisverletzung begangen habe.

Die Uni stützte ihre Kündigung auf eine flächendeckende Auswertung von Telefon- und E-Mail-Daten. Zudem beruft sie sich auf Beweismittel, welche die Staatsanwaltschaft anlässlich einer Hausdurchsuchung bei Ritzmann sichergestellt hatte.

Beweismittel rechtswidrig beschafft

Ritzmann wurde allerdings im parallel geführten Strafverfahren vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen, weil die Staatsanwaltschaft die Beweismittel rechtswidrig beschafft habe. Die Daten durften deshalb nicht berücksichtigt werden.

Universität Zürich
Das Hauptgebäude der Universität Zürich. - Keystone

Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass die Universität die rechtswidrig beschafften Beweismittel auch nicht für die Kündigung hätte berücksichtigen dürfen. Ohne diese Beweismittel habe die Universität Zürich jedoch überhaupt keine Veranlassung, ein Kündigungsverfahren gegen Ritzmann einzuleiten. Die Kündigung erscheine deshalb gänzlich unmotiviert und damit willkürlich.

Suche nach dem Whistleblower

Hintergrund dieses Urteils ist die sogenannte «Affäre Mörgeli». Der «Tages-Anzeiger» hatte am 11. September 2012 einen kritischen Artikel über die Tätigkeit von Christoph Mörgeli, dem damaligen Kurator des Medizinhistorischen Museums, publiziert.

Iris Ritzmann
Christoph Mörgeli (SVP ZH) und Iris Ritzmann waren stets Gegenspieler. (Archivbild) - Keystone

Darin wurden zwei Berichte erwähnt, in denen die Leistung von Mörgeli als mangelhaft bezeichnet wurde. Die Universität reichte darauf Strafanzeige gegen Unbekannt ein.

Für die Zürcher Staatsanwaltschaft stand bald fest, dass Ritzmann die Whistleblowerin war, die den Journalisten die brisanten Informationen zugesteckt hatte. Ritzmann war selbst Medizinhistorikerin.

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