Bundesgericht hebt Urteil im Fall Brian auf
Seit 2018 beging Brian mehrere Delikte in der Haftanstalt Pöschwies. Nun muss das Zürcher Obergericht erneut über den Fall entscheiden.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Fall Brian hebt das Bundesgericht ein Urteil des Zürcher Obergerichts auf.
- Das Bundesgericht klärt, ob die Haftbedingungen in Pöschwies für Brian zumutbar waren.
- Brian und seine Anwälte machen die Haftbedingungen für dessen Delikte verantwortlich.
Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Obergerichts im Fall Brian aufgehoben. Dieses muss sich nochmals mit der Frage auseinandersetzen, ob Brian die ihm vorgeworfenen Delikte aufgrund der Haftbedingungen aus einer Notstandssituation heraus begangen hat. Die vom Obergericht gemachten Abklärungen sind unzureichend.
Inhaftierung in Pöschwies gerechtfertigt
Das Obergericht Zürich begründete seine Verneinung der Notstandslage im Urteil vom Mai dieses Jahres vor allem mit einem Urteil des Bundesgerichts zu einem Verlegungsgesuch von Brian.

In diesem Verlegungsentscheid kam das Bundesgericht im März zum Schluss, dass sich die Haftbedingungen von Brian in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies ZH wegen der besonderen Umstände noch rechtfertigen liessen.
Haftbedingungen nur bis August 2018 geprüft
Dieser Entscheid des Bundesgerichts bezog sich aber nur auf die Zeit ab dem 17. August 2018, als Brian in das Gefängnis Pöschwies verlegt wurde. Die vom Obergericht zu beurteilenden Taten fallen jedoch in den Januar, April und Juni 2017, den März und April 2018 und in die Zeitphase zwischen August und Oktober 2018, wie das Bundesgericht in seinem aktuellen, am Mittwoch veröffentlichten Urteil festhält.
Nicht geprüft hat das Obergericht die Haftbedingungen vor dem 17. August 2018. Damit hat die Vorinstanz laut Bundesgericht einen für die Beurteilung der Notstandslage relevanten Zeitraum unbeachtet gelassen.