Streit um CS-Vergütungen: Bund geht vor Bundesgericht
Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die Streichung von Vergütungen für ehemalige CS-Kader als rechtswidrig. Das Finanzdepartement ficht das Urteil an.

Das Wichtigste in Kürze
- Ehemalige CS-Kader klagten gegen vom Finanzdepartement verhängte Boni-Streichungen.
- Das Bundesverwaltungsgericht erachtete die Kürzungen als rechtswidrig.
- Nun zieht das Finanzdepartement das Urteil ans Bundesgericht weiter.
Das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ficht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) an. Es geht um Vergütungen von ehemaligen CS-Kadermitgliedern. Die Anfechtung gibt das EFD am Freitag in einer Medienmitteilung bekannt.
Konkret wies das Finanzdepartement die Credit Suisse nach der UBS-Übernahme an, Boni für hohe Kadermitglieder zu kürzen oder zu streichen. Dagegen reichten mehrere Kadermitglieder Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Das BVGer gab den Klägern in einem jüngst verkündeten Urteil recht. Das Gericht erachtete die Kürzung oder Streichung der Boni als rechtswidrig.
EFD: Ausserordentliche Umstände der CS-Übernahme wurden nicht berücksichtigt
Nun zieht das EFD dieses Urteil weiter an das Bundesgericht, welches letztinstanzlich entscheiden wird.
Man sei der Ansicht, dass das BVGer bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt habe, heisst es. «Namentlich, indem es die für den Gesetzgeber nicht voraussehbaren ausserordentlichen Umstände der Übernahme der Credit Suisse nicht berücksichtigt hat.»