Bundesgericht

Bundesgericht: Fremde dürfen Besucherparkplätze nutzen

Keystone-SDA
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Bern,

Laut Bundesgericht begründet eine Besucherparkplatz-Beschilderung ohne offizielles Parkverbotssignal keine strafbare Handlung nach Strassenverkehrsgesetz.

parkbusse
Ein Mann ist wegen einer 40-Franken-Parkbusse erfolgreich bis vor das Bundesgericht gelangt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann hatte 2023 sein Auto auf einem für Besucher reservierten Parkplatz parkiert.
  • Deswegen wurde er zu einer Busse von 40 Franken verurteilt.
  • Doch laut Bundesgericht stellt dies per se keine strafbare Verletzung dar.

Das Bundesgericht hat eine Busse gegen einen Autofahrer aufgehoben, der auf einem Besucherparkplatz parkiert hatte. Eine solche Beschilderung allein begründet ohne offizielles Parkverbotssignal keine strafbare Handlung nach Strassenverkehrsgesetz.

Der Autofahrer wurde zu einer Busse von 40 Franken verurteilt, weil er im Oktober 2023 sein Fahrzeug auf einem für Besucher reservierten Parkplatz abgestellt hatte. Der Mann wohnte in der Liegenschaft und wurde nicht das erste Mal gebüsst, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.

Die Busse muss er nun nicht bezahlen. Das höchste Schweizer Gericht hat festgehalten, dass das Parkieren auf einem nur für «Besucher» signalisierten Feld keine strafbare Verletzung der Verkehrsregeln darstellt.

Es wäre am betreffenden Ort ein offizielles Signal «Parkieren verboten» notwendig gewesen.

Wusstest du, dass eine Besucherparkplatz-Beschilderung allein nicht ausreicht?

Die kantonale Vorinstanz war davon ausgegangen, die Kombination einer Zusatztafel, welche die Plätze für Besucher reservierte, und einer entsprechenden Bodenmarkierung stelle eine verbindliche Verhaltensregel dar.

Wer diese missachte, mache sich strafbar. Das ist laut Bundesgericht nicht so. Es bestätigt damit seine frühere Rechtsprechung in einem vergleichbaren Fall aus dem Jahr 2018.

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Kommentare

User #3186 (nicht angemeldet)

In diesem Fall fehlte die amtliche Verbotstafel. Darum hat das Gericht die "Busse" aufgehoben. Wobei man nicht von Busse sprechen darf, die darf ein Privater nicht ausstellen, sondern um eine Umtriebsentschädigung. Aber eben, dazu braucht es die amtlich Verbotstafel.

User #3351 (nicht angemeldet)

Schwerer Schlag für die Hobby-Polizisten.

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