Bundesgericht

Bundesgericht bestätigt Knasturteil für IS-Messerstecherin

Redaktion
Redaktion, Keystone-SDA

Lausanne,

Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten für eine Frau nach der Messerattacke von Lugano im November 2020 bestätigt.

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Der Verband will gegen das Urteil beim Bundesgericht Berufung einlegen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe für die IS-Messerstecherin bestätigt.
  • Die Frau griff 2020 in Lugano zwei zufällig ausgewählte Frauen mit einem Küchenmesser an.

In einem Warenhaus griff die Frau im November 2020 mit einem Küchenmesser zwei zufällig ausgewählte Frauen an.

Die Verurteilung der Frau wegen mehrfachen versuchten Mordes, Widerhandlung gegen das Al-Kaida/IS-Gesetz und illegaler Prostitution ist somit rechtskräftig. Die Frau muss zudem eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren.

Das höchste Schweizer Gericht hat die Rügen der heute 32-Jährigen abgewiesen. Sie hatte beantragt, sie vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Al-Kaida-Gesetz freizusprechen und sie zu einer Freiheitsstrafe von maximal sieben Jahren und elf Monaten zu verurteilen.

Korrekte Strafe

Wie die Vorinstanz ist das Bundesgericht der Ansicht, dass die versuchten Morde und die Widerhandlung gegen das Al-Kaida-Gesetz zwei Straftaten sind, also eine sogenannte echte Konkurrenz zwischen den beiden Delikten bestehe. Die Tessinerin hatte argumentiert, dass die Widerhandlung quasi im versuchten Mord aufgehe.

Die Verurteilte stach im November 2020 mit einem Messer auf zwei Kundinnen ein und verletzte die erste schwer. Dabei rief sie «Allahu akbar» und sagte später vor Gericht, sie habe die Frauen töten wollen. Über Facebook hatte sie zuvor Propagandamaterial der Terrormiliz Islamischer Staat verbreitet. Sie ging zudem illegal der Prostitution nach.

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