Beschwerden gegen Service-citoyen-Abstimmung blitzen vor Gericht ab
Drei Beschwerden von Personen aus dem Komitee der Service-citoyen-Initiative hatten angebliche Fehler im Abstimmungsbüchlein kritisiert.

Das Bundesgericht ist auf drei Beschwerden von Personen aus dem Komitee der Service-citoyen-Initiative nicht eingetreten. Sie hatten angebliche Fehler im Abstimmungsbüchlein zum Urnengang vom 30. November 2025 kritisiert.
Die Beschwerden seien unzulässig, geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. Die Richter in Lausanne verwiesen auf die Rechtsprechung. Eine Abstimmung werde nur bei schwerwiegenden Unregelmässigkeiten annulliert, die das Ergebnis beeinflusst haben könnten.
Bei der Abstimmung vom 30. November 2025 wurde die Vorlage mit 84,2 Prozent der Stimmen und von allen Kantonen abgelehnt. Eine entscheidende Beeinflussung durch die von den Beschwerdeführern beanstandeten Informationen sei daher ausgeschlossen.
Keine grundsätzliche Bedeutung
Das Gericht lehnte es auch ab, die Unregelmässigkeiten als solche festzustellen. Die Rügen bezögen sich einzig auf diese Abstimmung und hätten keine grundsätzliche Bedeutung für künftige Urnengänge. Zuvor hatte der Waadtländer Staatsrat am 14. Januar 2026 die drei Beschwerden für unzulässig erklärt.
Die Service-citoyen-Initiative sah vor, dass alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt erbringen müssen. Mit diesem Bürgerdienst sollte das Gemeinwohl gestärkt werden.














