Bundesanwaltschaft

    Bundesanwaltschaft mit Taskforce gegen Kriegsverbrechen

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Die Bundesanwaltschaft hat die Taskforce ins Leben gerufen, um eventuellen Kriegsverbrechern des Ukraine-Kriegs und Sanktionsumgehern auf den Leib zu rücken.

    Ukraine Krieg Mariupol
    Eine Frau läuft am 13. März 2022 durch ein Wohngebiet in Mariupol. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Taskforce soll zuerst alle Kompetenzen und Interventionsmöglichkeiten ausleuchten.
    • Unter anderem Bundesanwalt Stefan Blättler & seine beiden Stellvertreter sind Teil davon.

    Mit einer Taskforce rückt die Bundesanwaltschaft eventuellen Kriegsverbrechern des Ukraine-Kriegs und Sanktionsumgehern auf den Leib. Zuerst einmal leuchtet die Taskforce alle Kompetenzen und Interventionsmöglichkeiten aus. Neben den Bereichen Völkerrecht und Embargogesetz lässt sie auch Wirtschaftskriminalität nicht ausser Acht.

    Die Taskforce bilden Bundesanwalt Stefan Blättler, seine beiden Stellvertreter, Abteilungsleitende und verschiedene Fachstaatsanwälte, wie die Bundesanwaltschaft (BA) am Montagabend eine Meldung der Online-Ausgabe des «Tages-Anzeiger» bestätigte. Die Gruppe wird gemäss der BA alle Vorkehrungen treffen, aufgrund der bestehenden Rechtsgrundlagen agieren zu können.

    Stefan Blättler
    Stefan Blättler. - Keystone

    Insbesondere will die BA mit Partnern rasche Lösungen finden, um mögliche Beweismittel von einreisenden Flüchtlingen zu erheben und zu sichern. So kann sie auf mögliche spätere Rechtshilfeersuchen unter anderem des internationalen Strafgerichtshofes oder von einzelnen Staaten reagieren.

    Rasch eigene Strafverfahren einleiten

    Zudem möchte die BA aufgrund des geltenden Rechts rasch eigene Strafverfahren einleiten, sobald sich mutmassliche Urheber von Völkerrechtsverstössen in der Schweiz aufhalten. Verfahren würden auch eingeleitet, sollten Schweizerinnen oder Schweizer im Ausland Kriegsverbrechen begangen haben. Entsprechende Strafverfahren wurden noch keine eröffnet.

    Grundsätzlich fällt die Umsetzung der Sanktionen gegen Russland unter die Kompetenz des Staatssekretariats der Wirtschaft (Seco) und unter Verwaltungsstrafrecht. Allerdings kann die BA auf Ersuchen des Seco bei Verstössen gegen das Embargogesetz Verfahren einleiten, wenn die besondere Bedeutung der Straftat das rechtfertigt, wie sie mitteilte.

    Rechtshilfeersuchen aus oder nach Russland behandelt die BA vorderhand nicht, wie sie weiter schrieb. In einem Brief an das Bundesamt für Justiz ersuchte sie ihren Angaben gemäss um einen Entscheid in der Sache.

    Auch die Behandlung von Rechtshilfeersuchen aus oder nach der Ukraine ist provisorisch suspendiert. «Dies aus dem traurigen Grund, dass sich das Land derzeit mit anderen Herausforderungen konfrontiert sieht und in dem aktuell das Kriegsrecht gilt», wie die BA schrieb..

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