Der Bund beschloss 2003, die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen zu unterstützen. Er sprach seither fast eine halbe Milliarde Franken.
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Kita-Kinder - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • 2003 trat ein Gesetz zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen inkraft.
  • Der Bund hat seither 72'271 neue Plätze geschaffen.

Der Bund hat die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes vor 20 Jahren mit 451 Millionen Franken unterstützt. Damit wurden 72'271 neue Plätze geschaffen. 56 Prozent der Gelder flossen für Kindertagesstätten. Das entspricht 42'269 Plätzen.

Insgesamt hiess der Bund bis Ende Januar 3961 Gesuche gut, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Montag mitteilte. 199 Gesuche für 4439 Plätze bis Ende 2024 sind noch hängig. Die Förderung erfolgt als Impulsprogramm, damit Eltern Beruf und Familie besser vereinbaren können.

Soll in Gesetz verankert werden

Das Parlament verlängerte das 2003 für acht Jahre in Kraft getretene Programm drei mal um je vier Jahre. Im September erfolgte die vierte Verlängerung bis 2024. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will das Programm durch ein ordentliches Gesetz ablösen und damit auf Dauer verankern. Der Nationalrat diskutiert in der Frühlingssession über die Vorlage.

Neben den Kindertagesstätten entfielen 41 Prozent der Fördergelder auf die schulergänzende Betreuung (30'002 Plätze) und 3 Prozent auf Tagesfamilien. Weiter unterstützte der Bund im Rahmen der Innovationsförderung drei Projekte zur Einführung von Betreuungsgutscheinen in der Region Luzern.

37 Prozent der neuen Plätze entstanden in der lateinischen Schweiz. An der Bevölkerung der 0- bis 15-Jährigen gemessen schufen die Kantone Basel-Stadt, Neuenburg, Waadt, Zürich und Zug die meisten Plätze.

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Während Mama oder Papa auf der einen Seite des Zimmers arbeitet, beschäftigt sich das Kind in der Spielecke. (Symbolbild) - AFP/Archiv

72 Prozent der bewilligten Gesuche stammten von privaten Trägerschaften. Bei den übrigen Gesuchen ist die Trägerschaft die öffentliche Hand, mit 27 Prozent vorab Gemeinden und sehr selten ein Kanton (1 Prozent). Von den bewilligten 451 Millionen sind 432 Millionen Franken ausbezahlt.

Mit dem Ziel, die Betreuungskosten für die Eltern zu senken, richtet der Bund seit Mitte 2018 bis 2024 auch Unterstützungsgelder an Kantone aus, welche die Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen. Die Bundesbeiträge sind auf drei Jahre befristet.

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