Die Bestimmungen zur Wasserkraft sollen nicht geändert werden. Der Nationalrat lehnte eine Standesinitiative des Kantons Wallis ab.
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Pumpspeicherwerke können überschüssigen Strom speichern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Wallis forderte in einer Standesinitiative die Lockerung des Gewässer-Schutzes.
  • Der Nationalrat lehnte diese ab.
  • Zuvor hatte der Ständerat der Initiative auch schon keine Folge gegeben.
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Die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft sollen nicht gelockert werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Standesinitiative des Kantons Wallis abgelehnt, die verlangte, insbesondere den Schutz der Gewässer zu lockern.

Wasserkraft: Standesinitiative vom Tisch

Der Entscheid fiel mit 109 zu 72 Stimmen. Zuvor hatte bereits der Ständerat der Initiative keine Folge gegeben. Sie ist damit vom Tisch.

Der Kanton Wallis argumentierte, dass es mit den geltenden Gesetzesbestimmungen in der Schweiz nicht möglich sei, das Wasserkraftpotenzial zu erhalten. Auch der angemessene Ausbau sei nicht möglich.

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Das Wasserkraftwerk Reichenau im Kanton Graubünden (Symbolbild). - sda - KEYSTONE/ARNO BALZARINI

Deshalb müssten die eidgenössischen Bestimmungen zur Wasserkraft, insbesondere das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, gelockert werden.

Rat folgt vorberatender Kommission

Der Rat war jedoch nicht dieser Meinung. Er folgte der vorberatenden Kommission. Diese argumentierte, dass man sich bewusst sei, dass bei der Nutzung von Gewässern verschiedene Interessen aufeinandertreffen würden. Die Kommission stelle aber keinen Bedarf fest, die geltenden Regelungen zu ändern.

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Ein Kraftwerk erzeugt Wasserkraft. (Symbolbild) - Keystone

Die Bestimmungen zu den Restwassermengen hätten sich bewährt und würden massvoll umgesetzt. Die Einbussen in der Stromproduktion aufgrund der Vorschriften an die Restwassermengen hält die Kommission insgesamt für vertretbar.

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