Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat eine Beschwerde gegen das SRF wegen «diskriminierender» Verkehrs-Infos abgelehnt.
Die UBI weist zwei Beschwerden gegen SRF ab und heisst zwei weitere gegen RTS gut. (Symbolbild)
Die UBI weist zwei Beschwerden gegen SRF ab und heisst zwei weitere gegen RTS gut. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PATRICK B. KRAEMER
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Jemand hat Beschwerde wegen «diskriminierender» Verkehrs-Infos gegen das SRF eingereicht.
  • Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat sie nun abgelehnt.
  • Eine weitere Beschwerde gegen das RTS sei aber legitim.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde des Telekomunternehmens Sunrise gegen SRF abgewiesen. Ein kritischer Beitrag in der Sendung «Kassensturz» zu einem Angebot von Sunrise hatte das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt.

Die Beschwerde gegen das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) wurde mit vier zu drei Stimmen abgewiesen. Dies teilte die UBI am Donnerstag mit. Auch wurde eine Beschwerde gegen die «Verkehrsinformation» von Radio SRF abgewiesen. Die Beschwerde bemängelte eine einseitige Fokussierung auf den Strassenverkehr und Staumeldungen und damit eine unausgewogene Berichterstattung.

Beschwerde abgewiesen

Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass weder eine Verletzung des Vielfaltsgebots noch eine Diskriminierung vorgelegen hatte. Sie wies die Beschwerde einstimmig ab.

Zwei Beiträge von Radio Télévision Suisse (RTS) hatten gemäss der UBI hingegen das Sachgerechtigkeitsgebot und damit die Journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. In den beiden RTS-Publikationen ging es um die Arbeitsbedingungen beim Genfer Lokalradio Radio Cité.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

KassensturzSunriseSRF