Eine Medizin-Studentin will vor Bundesgericht eine zweite Repetitionsprüfung erreichen. Ihre Beschwerde wird aber abgelehnt, die Prüfungsangst sei nicht belegt.
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Wegen Prüfungsangst wollte die Medizin-Studentin eine zweite Repetitionsprüfung. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Medizin-Studentin scheiterte zweimal an einer Prüfung der Universität Zürich.
  • Vor Bundesgericht wollte sie einen dritten Versuch erreichen – scheiterte aber.
  • Sie argumentierte mit einer Mittelohrentzündung und Prüfungsangst.
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Zweimal scheiterte eine Studentin an der ersten Prüfung ihres Masterstudiengangs Humanmedizin an der Universität Zürich. Bei beiden Versuchen erhielt sie nur die Note 3. Dagegen ging sie vor und zog sogar vor Bundesgericht. Doch auch hier scheiterte sie.

Nach der nicht bestandenen Repetitionsprüfung legte die Studentin der Universität Zürich Rekurs ein, wie «Medinside» berichtet. Doch das Dekanat der Fakultät, die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich wiesen sie ab.

Mit einem auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt reichte die Studentin eine Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne ein. Sie forderte Akteneinsicht und eine weitere Wiederholungsprüfung. Denn, so begründete sie, sie habe an einer Mittelohrentzündung und unter Prüfungsangst gelitten.

Das Bundesgericht aber tritt nicht auf die Beschwerde ein, sie enthalte keine hinreichende Begründung. Die Mittelohrentzündung habe die Studentin nicht prüfungsunfähig gemacht, da die Tests Monate auseinanderlagen, begründet das Bundesgericht. Zudem gebe es keine Beweise für die Prüfungsangst.

Leiden Sie unter Prüfungsangst?

Somit bleibt der Studentin ein dritter Versuch der Prüfung verwehrt. Zudem muss sie neben den Anwalts- auch die Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen.

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Wegen Prüfungsangst wollte die Medizin-Studentin eine zweite Repetitionsprüfung. (Symbolbild) - dpa
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