Berner Coiffeur führt 80-Fr-Busse für No-Shows ein
Wenn es schön ist, lieber auf die Ski oder im Sommer in die Badi. Ein Berner Coiffeur-Salon reagiert. Ab sofort gibt es eine 80-Franken-Busse für No-Shows.

Das Wichtigste in Kürze
- No-Shows werden für Schweizer Coiffeure zunehmend zum Problem.
- Der Berner Salon ROD³ greift jetzt durch. Ab sofort gibts 80 Franken Busse.
- «Die Busse muss wehtun», erklärt Coiffeur Marco.
Beim Coiffeur ROD³ im Berner Breitenrain-Quartier hat man genug. «Es ist eingerissen, dass Leute im letzten Moment absagen – oder gar nicht auftauchen», erzählt Coiffeur Marco.
Kunden müssen neu bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 24 Stunden die Hälfte der gebuchten Dienstleistung zahlen. Bei Nichterscheinen – sogenannten No-Shows – verrechnet der Salon einen Pauschal-Betrag von 80 Franken.
Erscheine jemand zu einem viertel- oder halbstündigen Termin nicht, sei das zu verkraften. «Bei einem dreistündigen Termin sieht das anders aus. Sagt hier jemand eine halbe Stunde vorher ab, dann fehlen bis zu 400 Franken in der Kasse. Diese Lücken bekommt man so spontan auch nicht mehr gefüllt.»
Marco findet es zwar «mega schade», man habe aber reagieren müssen. Er erinnert sich etwa an einen Sommer, wo es viel regnete. «War es dann einmal sonnig, tauchten zwei, drei Personen einfach nicht auf – pro Tag! Das ist unfair.»
Die 80-Franken-Busse wirkt
Bereits jetzt zeige sich, dass der Schritt richtig war. Seit man die Gebühr kommuniziere, gebe es viel weniger spontane Absagen oder No-Shows.
Marco erzählt, dass die 80-Franken-Busse vereinzelt schon ausgestellt wurden. «95 Prozent der Leute haben Verständnis.»
Bei der SBB sei es schliesslich nicht anders: «Der Zug wartet nicht auf dich – auch nicht, wenn du ein Billett gekauft hast...»
«Wer nicht auftaucht, soll es im Portemonnaie spüren»
Doch wie kam die Gebühr von 80 Franken zustande? «Wer nicht auftaucht, soll es im Portemonnaie spüren – es soll eine Strafe sein», so Marco.

Man müsse zudem wirtschaftlich denken. Eine Stunde koste ungefähr 100 Franken. «Wenn wir keine Haare schneiden oder färben, können wir aber nicht die volle Stunde verlangen. Darum 80.»
Immer mehr No-Shows beim Coiffeur
Das Problem von No-Shows gibt es nicht nur beim Berner Coiffeur. Sandra Bossi, Kommunikations-Leiterin bei «coiffuresuisse», sagt, dass man von einer «zunehmenden Herausforderung» höre.
«Gerade in einem dienstleistungsorientierten Gewerbe wie dem Coiffeurhandwerk führen No-Shows zu Leerzeiten, Umsatzeinbussen und organisatorischem Mehraufwand.» Eine generelle Empfehlung für oder gegen No-Show-Gebühren will man aber nicht aussprechen.
Busse ist zulässig, wenn...
80 Franken verlangen, obwohl keine Haare geschnitten wurden. Darf man das überhaupt? «Ja, No-Show-Gebühren sind im Schweizer Recht grundsätzlich zulässig», bestätigt Rechtsanwalt Philip Kohli von «Bracher & Partner».
Entscheidend sei die vertragliche Grundlage. Bei der Terminbuchung müsse klar erkennbar darauf hingewiesen werden, dass bei Nichterscheinen eine Gebühr anfällt.
«Dann kann diese als vertraglich vereinbarte Pauschalentschädigung (Konventionalstrafe) verlangt werden. In diesem Fall muss der Salon keinen konkreten Schaden nachweisen.»

Komplizierter würde es, wenn eine solche wirksame Vereinbarung fehlt. In diesem Fall käme lediglich ein Schadenersatzanspruch in Betracht, der in der Praxis schwierig durchzusetzen ist. «Der Betrieb müsste den tatsächlich entstandenen Schaden aus der Vertragsverletzung darlegen und beziffern.» Zum Beispiel mit entgangenen Umsätzen und Personalaufwand.
80 Franken zu viel? Arzt verlangt 850 Stutz!
Ob 80 Franken angemessen sind, lasse sich nicht generell beantworten. «Relevant ist insbesondere der Preis der gebuchten Leistung und die Dauer des Termins.»
Überhöhte oder intransparente No-Show-Gebühren könnten im Einzelfall rechtlich angefochten und richterlich reduziert werden.

Die No-Show-Busse kennt man bisher vor allem aus der Gastronomie. Zum Beispiel führte der Gastronom Mike Gut vom Zürcher Restaurant «Razzia» zuletzt eine 50-Franken-Gebühr ein.
Auch beim Arzt oder dem Zahnarzt sind No-Show-Gebühren gang und gäbe. Nau.ch berichtete kürzlich über einen Arzt, der für eine nicht wahrgenommene Magenspiegelung 850 Franken verlangte – dafür gab es Kritik.
Berner Coiffeur will keine Kreditkarten-Angabe wie Beizen
Üblich ist in Beizen, dass man beim Tisch-Reservieren seine Kreditkarte angeben muss. Bei Nicht-Erscheinen wird die Gebühr direkt abgebucht. So weit will man bei Rod³ aber nicht gehen.
«Kunden haben zwei Optionen: Entweder kommen die 80 Franken beim nächsten Termin obendrauf. Oder wir schicken den Einzahlungsschein», sagt Marco.














