Kassensturz

Beitrag zum Versicherungsgesetz im «Kassensturz» war sachgerecht

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein «Kassensturz»-Beitrag zum Versicherungsgesetz soll falsche Informationen beinhalten. Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde jedoch abgelehnt.

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Das Bundesgericht rügte die Nacktleibesvisitation als unverhältnismässig. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Januar berichtete die Sendung «Kassensturz» über das Versicherungsgesetz.
  • Laut Versicherungsverband soll der Beitrag falsche Informationen beinhalten.
  • Das Bundesgericht hat eine entsprechende Beschwerde jedoch abgelehnt.

Der Beitrag «Politiker prellen Konsumenten: Kniefall vor Versicherungslobby» der Sendung «Kassensturz» im Schweizer Fernsehen war sachgerecht. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft gutgeheissen.

Das Bundesgericht hat damit einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) vom Januar 2020 aufgehoben. Der Schweizerische Versicherungsverband hatte gegen den Beitrag Beschwerde bei der UBI eingereicht. Er kritisierte unter anderem, der Beitrag sei einseitig und beinhalte falsche Informationen.

Das Bundesgericht stützt diese Sicht nicht. Es ist zum Schluss gekommen, dass der Beitrag nicht in jeder Hinsicht überzeuge. Dies genüge aber nicht, um ein Einschreiten seitens der UBI zu rechtfertigen.

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