Basler Gericht: DNA-Probe bei jugendlicher Sprayerin ist zulässig
Ein DNA-Test bei einer jugendlichen Sprayerin in Basel ist verhältnismässig gewesen. Zu diesem Urteil kommt das Appellationsgericht. Die damals 17-Jährige wird beschuldigt, im Januar 2025 eine Lokomotive besprüht zu haben, wie es im am Dienstag veröffentlichten Urteil heisst.

Die Polizei kontrollierte damals die Sprayerin zusammen mit zwei anderen Jugendlichen bei den Eisenbahngleisen in der Nähe des Zoo Basel. Nicht weit von der versprühten Lokomotive entfernt, kamen Taschen mit Spraydosen mit denselben Farben wie das illegale Graffiti zum Vorschein.
Die Jugendanwaltschaft führte bei der Tatverdächtigen einen Wangenschleimhautabstrich durch, um einen DNA-Abgleich mit den gesicherten Sprayutensilien vornehmen zu können. Die Sprayerin legte Beschwerde gegen diese Verfügung ein. Sie betrachtete den angeordneten DNA-Test wegen eines mutmasslichen Graffitis als unverhältnismässig.
Die drei Jugendlichen gaben bei der Polizeikontrolle an, nur im weit entfernten Schänzli in Muttenz bei einer legalen Graffitiwand gesprayt zu haben. Mehrere Indizien erhärteten jedoch den Verdacht, dass sie auf den Gleisen in Basel am Werk waren. So löste eine Überwachungskamera den Polizeieinsatz aus. Zudem führten Spuren im Schnee zur versprayten Lokomotive, wie es im Urteil heisst.
Das Appellationsgericht kam zum Schluss, dass diese Indizien noch nicht ausreichen für eine Identifikation. Ein DNA-Abgleich sei daher unumgänglich, um die gefundenen Spraydosen der Jugendlichen zuzuordnen. Diese Zwangsmassnahme sei als «leichter Grundrechtseingriff» zu werten. Angesichts der Höhe der Sachbeschädigung an der Lokomotive, über 6600 Franken gemäss SBB, sei diese Massnahme verhältnismässig.










