Gericht verhandelt Tod von Autisten in Klinik Königsfelden
Das Bezirksgericht Brugg AG verhandelt ab Montag den Tod eines 18-jährigen Patienten in der Klinik Königsfelden. Angeklagt sind eine Ärztin und ein Arzt.

Am Montag begann vor dem Bezirksgericht Brugg ein aufsehenerregender Prozess gegen zwei Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau. Die Anklage lautet auf vorsätzliche respektive fahrlässige Tötung durch Unterlassen, berichtet die «Südostschweiz».
Der 18-jährige Theo W. war im November 2020 freiwillig in die Klinik Königsfelden eingetreten. Aufgrund von Asperger-Syndrom und Zwangsstörungen verschlechterte sich sein Zustand rasch.
Die Behörden ordneten eine fürsorgerische Unterbringung in einem Isolationszimmer an. Theo blieb dort über 30 Tage eingesperrt.
Gutachterin beschreibt komplexes Krankheitsbild
Zum Prozessauftakt erläuterte eine Gutachterin das vielschichtige Krankheitsbild des jungen Mannes. Neben dem Asperger-Syndrom wies Theo verschiedene zusätzliche Symptome auf, erklärt die Expertin laut «Südostschweiz».
Diese hätten die Klinik vor erhebliche diagnostische Herausforderungen gestellt. Wegen des akuten Verlaufs seien weitere Abklärungen sehr schwierig gewesen.
Die Medikation des Patienten bezeichnete die Gutachterin als nachvollziehbar. Die Isolierung in einem Intensivzimmer habe die Selbstverletzungen jedoch nicht reduzieren können.
Fehlende 1:1-Betreuung
Angezeigt gewesen wäre eine dauernde 1:1-Betreuung des hochgradig gefährdeten Patienten, wie «Swissinfo» schreibt. Diese wurde aber offenbar nicht durchgehend gewährleistet.
Der Patient zeigte sowohl selbst- als auch fremdgefährdendes Verhalten. Es kam zu sexuellen Grenzüberschreitungen und Drohungen gegen Pflegekräfte.
Serie von dokumentierten Stürzen
Theo liess sich wiederholt absichtlich rückwärts fallen, wie die «NZZ» berichtet. Dabei erlitt er zunehmend schwere Kopfverletzungen, dokumentiert die Staatsanwaltschaft.

Am 30. Dezember 2020 fand man ihn regungslos in seinem Zimmer. Per Helikopter wurde er ins Universitätsspital Zürich geflogen.
Dort starb er am 2. Januar 2021 – ein schweres Schädel-Hirn-Trauma führte zum Tod des 18-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Ärzten vor, keine ausreichenden Schutzmassnahmen ergriffen zu haben.
Staatsanwaltschaft hält Tod für vermeidbar
Gegen die damals zuständige Oberärztin wird eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Sie soll bewusst tödliche Verletzungen in Kauf genommen haben.
Dem Leitenden Oberarzt wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er habe trotz erkannter Gefahrenlage notwendige Schutzmassnahmen nicht angeordnet.
Laut Staatsanwaltschaft hätten einfache Mittel wie ein Helm oder ein Weichzimmer den Tod verhindern können, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.












