Aus Angst: Baugenossenschaft lässt Mieterhöhung vorerst platzen
Die grösste Luzerner Baugenossenschaft «ABL» hat ein neues Berechnungsmodell für Mieten beschlossen. Nun äussert der Mieterverband Luzern seine Zweifel daran.

Das Wichtigste in Kürze
- Die grösste Luzerner Baugenossenschaft «ABL» hat ein neues Berechnungsmodell beschlossen.
- Nun hat der Mieterverband Luzern seine Bedenken geäussert, auch im Fall eines Verfahrens.
- Die ABL hat das Vorhaben vorerst auf Eis gelegt.
Die ABL ist mit 2250 Wohnungen die grösste Baugenossenschaft Luzerns. 2023 beschloss die Genossenschaft ein neues Modell zur Berechnung der Wohnungsmieten. Dieses legt fest, wie sich die Mietpreise zusammensetzen sollen.
Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, hätte das Modell Ende 2024 starten sollen. Dazu kam es aber nicht. Grund: das «proaktive Vorgehen» des Mieterverbands Luzern. Das Vorhaben wurde auf Eis gelegt.
Gemäss dem neuen Modell müssten beispielsweise Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Sanierungsfonds durch die Mieten gedeckt werden. Neu würde gelten, dass nur die Gesamtkosten der gesamten ABL ausschlaggebend sind.
Dieses Berechnungsmodell hätte unterschiedliche Auswirkungen auf die Mieter. Während sich einige Genossenschaftsmitglieder über sinkende Mieten freuen könnten, würde bei anderen eine Mietzinserhöhung ins Haus flattern.
Das sagt der Mieterverband Luzern
Der Co-Geschäftsleiter des Mieterverbands Luzern, Daniel Gähwiler, kommentiert gegenüber der Zeitung das Modell: «Wir finden es grundsätzlich sehr gelungen.» Problematisch sei jedoch, dass es bei bestehenden Mietverträgen zu Erhöhungen kommen könnte.

Es ist laut Gähwiler legitim, die Mieten aufgrund steigender Kosten zu erhöhen. Doch im aktuellen Fall würden die Mieten wegen einer veränderten Berechnungsgrundlage erhöht.
Gähwiler äussert Zweifel daran, ob diese Praxis vor Gericht Bestand haben würde. Diese Bedenken habe der Mieterverband auch gegenüber der ABL geäussert.
Für die ABL hätte eine gerichtliche Niederlage erhebliche finanzielle Auswirkungen: Die Genossenschaft müsste in diesem Fall die Mietzinserhöhungen rückgängig machen, während die Reduktionen bestehen bleiben.
Trotzdem hält die Genossenschaft an ihrem neuen Modell fest.