Zu teuer inseriert: Mieter finden kaum heraus, ob sie zu viel zahlen

Kira Schilter
Kira Schilter

Zürich,

In der Schweiz zahlen Mietende im Schnitt 340 Franken zu viel Miete im Monat. Nur: Leider ist es nicht einfach herauszufinden, ob dein Vermieter dich abzockt.

Zürich
Zürich erwartet wegen den US-Zöllen einen BIP-Verlust von 0,5 bis 1,2 Milliarden Franken. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz zahlt jährlich 10 Millionen Franken zu viel Miete.
  • Ob man selber zu viel Miete zahlt, ist nicht einfach herauszufinden.
  • Besteht allerdings der Verdacht auf Mietzins-Missbrauch, kann man dagegen vorgehen.

Ungewohnt unbewohnt! Wohnungen, die in Zürich schon eine Weile auf dem Markt sind, werden plötzlich billiger ausgeschrieben.

Für bis zu 1000 Franken weniger kann man einige Wohnungen und Häuser plötzlich mieten. Nau.ch ist in der Agglo Zürich gleich auf drei solche Beispiele gestossen. Trotz Wohnungsknappheit und explodierenden Mieten.

Der Grund: Die Wohnungen wurden ursprünglich bereits zu teuer inseriert. So teuer, dass sie selbst in der Region Zürich keine Interessierten fanden.

Eine 4,5-Zimmer-Wohnung in der Zürcher Agglo war für 3800 Franken inseriert. Dann kostet sie nur noch 3200.

Brisant: Die aktuellen Mieter, die bald rausgehen, zahlen 3800. Also 600 Franken zu viel.

Bist du Mieter oder Mieterin?

Zu teure Mieten – das ist in der Schweiz keine Seltenheit: 2023 haben Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt monatlich 340 Franken zu viel Miete bezahlt.

Für die ganze Schweiz macht das zehn Milliarden Franken im Jahr. Das geht aus einer Studie des «Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien» hervor.

«Vermieter haben das Gefühl, es herrscht der freie Markt»

Die Studie hat die Mietzinsentwicklung der letzten 20 Jahre untersucht.

Dabei stellten die Forschenden fest, dass die Referenzzinssätze stetig gesunken sind. Nur: Statt dass der Mietzinssatz «mitgesunken» ist, sind die Mieten um 25 Prozent gestiegen.

Irgendwo wurde also getrickst.

«Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen», sagt Fabian Gloor, Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband der Deutschschweiz, gegenüber Nau.ch. «Entsprechend haben die Vermietenden das Gefühl, es gelte der freie Markt.» Sprich: Man verlangt so viel, wie die Leute zu zahlen bereit sind.

Genau dem sei aber nicht so: «Im Gesetz ist klar definiert, dass der Mietzins nicht missbräuchlich sein darf», sagt Gloor.

Setzt ein Vermieter den Mietzins zu hoch an, dann spreche man von Mietzins-Missbrauch.

Mieter sehen bei Vertragsabschluss nicht, ob Miete Anforderungen entspricht

Doch wie finde ich heraus, ob mein Mietzins missbräuchlich ist?

Das sei eben nicht so einfach, erklärt Gloor. Die Mietzinsberechnung sei von vielen Faktoren abhängig: «Zum Beispiel vom Alter der Liegenschaft oder wie die Liegenschaft finanziert wurde.»

Und wie genau der Mietzins für eine bestimmte Liegenschaft berechnet wird, muss der Vermieter der mietenden Partei nicht offenlegen.

Gloor: «Es gibt genaue Methoden, den Mietzins zu berechnen und es gibt eine Grenze, wie viel man verlangen kann. Leider sieht man beim Vertragsschluss nicht, ob die eigene Miete diesen Anforderungen entspricht – es ist eine Blackbox.»

Zusammengefasst: Einfach so prüfen, ob du zu viel Miete zahlst, kannst du nicht. Eine Option gibt es aber. Allerdings eine eingeschränkte.

Mietzins kann angefochten werden – unter Bedingungen

Denn: Hast du den Verdacht auf Mietzins-Missbrauch, kannst diesen anfechten. Allerdings nur in den ersten 30 Tagen nach Übergabe der Wohnungsschlüssel.

Und selbst dann nur unter bestimmten Bedingungen, erklärt Gloor: «Beispielsweise wenn der Mietzins mehr als zehn Prozent angehoben wird.»

Das sei der häufigste Grund für eine Mietzinsanfechtung: «Ab einer gewissen Grenze besteht die Vermutung, dass es sich um einen Missbrauch handelt», so Gloor.

Denkst du, du zahlst zu viel Miete?

Aber auch, wenn man aus einer persönlichen Notlage heraus gezwungen wird, einen Mietvertrag abzuschliessen, könne man anfechten: Zum Beispiel nach einer Wohnungskündigung oder nach einer Scheidung, bei welcher man schnell ausziehen musste.

Im laufenden Mietverhältnis – also nach diesen 30 Tagen – richte sich der Mietzins dann nach der sogenannten «relativen Methode».

Das heisst, nur wenn sich Faktoren verändern, kann eine Mietzinsreduktion beantragt werden.

Mietende müssen selber aktiv werden

Gloor: «Zu den Faktoren gehört die Teuerung, die allgemeine Kostensteigerung, je nachdem wertvermehrende Investitionen – oder eben der Referenzzinssatz

Da müsse man als mietende Partei selber aktiv werden: «Wenn der Referenzzinssatz sinkt, muss man selber die Mietzinssatz-Senkung beim Vermieter beantragen. Steigt der Referenzzinssatz, hat wiederum der Vermieter das Recht, den Mietzinssatz zu erhöhen.»

Hier will der Mieterinnen- und Mietverband nun mit der «Mietpreis-Initiative» Gegensteuer geben. Die Initiative fordert, dass die Mietzinsen automatisch und regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Eben weil die Mietenden praktisch keine Möglichkeit haben, ihre Miete zu überprüfen.

Kommentare

User #4794 (nicht angemeldet)

Natürlich wissen oder ahnen Mieter, dass die Miete zu hoch sein könnte, aber wie soll man das durchboxen. Es ist nämlich niemand zuständig! Und ein Anwalt kostet gleich mehr als die zu hohe Miete in Jahren. Also was soll es. Da müsste der Staat eine Kontrollinstanz haben. z.B. das Wohnungsamt. Aber eigentlich will das der Staat nicht da die Immobilienlobby stärker ist als die Mieterlobby.

User #4860 (nicht angemeldet)

Der sehr geehrte Herr Trump trat recht daran die Zölle auf 39% zu setzen. Dieses Land hat es nicht anders verdient.

Weiterlesen

miete
237 Interaktionen
«Sauerei»
Mietpreis-Initiative Jacqueline Badran
135 Interaktionen
Mietpreis-Initiative
Sonnenuntergang ueber den Quartieren Stoeckacker, Bethlehem und Buempl
2 Interaktionen
Bern

MEHR AUS STADT ZüRICH

FC Zürich
2 Interaktionen
Erster Dreier
GC
2 Interaktionen
Hammel hält Elfer
Hauptbahnhof Zürich
6 Interaktionen
Streetparade
Street Parade
1’165 Interaktionen
Schlussbilanz