Zwei Handwerker wegen Betrugs in Genossenschaft vor Zürcher Gericht
Zwei Handwerker stehen in Zürich vor Gericht. Sie sollen Ex-Chefs einer Baugenossenschaft geholfen haben, Millionen abzuzweigen.

Zwei Handwerker müssen sich heute Donnerstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Sie sollen Ex-Chefs einer Zürcher Baugenossenschaft mit erfundenen Rechnungen geholfen haben, gesamthaft rund 2,4 Millionen Franken abzuzweigen.
Die beiden Beschuldigten sind grundsätzlich geständig, weshalb der Gerichtsprozess im abgekürzten Verfahren durchgeführt wird. Sie einigten sich also mit der Staatsanwaltschaft auf einen Urteilsvorschlag, der nun zum Urteil erhoben werden soll.
Anklage fordert Freiheitsstrafen
Die Staatsanwaltschaft fordert in den Anklageschriften für einen Handwerker eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, für den anderen eine von 18 Monaten – jeweils bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie sollen unter anderem der mehrfachen Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen werden.
Ein heute 58-jähriger Schweizer führte mit seinem Einzelunternehmen regelmässig Aufträge für eine Zürcher Baugenossenschaft aus. Mitte 2010 baten ihn die inzwischen verstorbene Präsident und der frühere Geschäftsführer der Genossenschaft laut Anklageschrift, zwei Konten zur Verfügung zu stellen, über die fiktive Leistungen des Unternehmens abgerechnet werden konnten – was er auch tat.
Die Rolle des zweiten Handwerkers
Weitere 505'000 Franken zogen die ehemaligen Genossenschaftschefs mit Hilfe eines weiteren Handwerkers ab, der seit 2001 mit seinem Einzelunternehmen regelmässig Aufträge für die Baugenossenschaft ausführte. Laut Anklageschrift vereinbarte die Baugenossenschaft im relevanten Zeitraum mit dem beschuldigten Handwerker monatliche Pauschalentschädigungen von 20'000 Franken.
Ab Anfang 2015 informierten die Chefs den italienischen Staatsbürger, dass sie ihm weitere 5000 überweisen und baten ihn, ihnen das Geld bar zu überweisen – was der 72-Jährige auch tat. In der Folge wiederholten sie dieses Vorgehen regelmässig.
Geldfluss in eigene Taschen
Nach eineinhalb Jahren vereinbarte der 72-Jährige mit den Genossenschaftschefs, dass er jeweils einen Drittel des Geldes für sich selbst behalten konnte. Insgesamt flossen so mindestens 103'333 Franken in seine Tasche – laut Anklageschrift gab er das Geld vor allem in Italien für seine eigenen Bedürfnisse aus.
Ende 2020 wurde der damalige Geschäftsführer fristlos entlassen, nachdem die Unregelmässigkeiten aufgeflogen waren. Gegen ihn läuft ein separates Verfahren. Der besagte Präsident verstarb Anfang desselben Jahres.