Vorläufig aufgenommene Personen sollen in der Schweiz grundsätzlich nicht reisen dürfen. Ausnahmen können aber im Einzelfall bewilligt werden.
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. (Symbolbild)
Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich sollen vorläufig aufgenommene Personen in der Schweiz nicht reisen dürfen.
  • Im Einzelfall könnte das Reisen jedoch aber auch bewilligt werden.
  • Ein möglicher Kantonswechsel soll den vorläufig Aufgenommenen den Arbeitsmarkt erweitern.

In der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Anders als der Nationalrat will der Ständerat Reisen etwa für die Ausbildung oder den Besuch von Familienangehörigen nicht erlauben. Die kleine Kammer folgte am Mittwoch ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-S).

Mit 26 zu 14 Stimmen wurde der Vorschlag des Nationalrats abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 25 zu 12 Stimmen an.

Reisen im Schengen-Raum

Die Mehrheit war der Auffassung, dass die Ausnahmen für Reisen im Schengen-Raum weiterhin auf Verordnungsstufe geregelt werden soll. Im Einzelfall könnte das Reisen auch bewilligt werden, hielt Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) fest. Der Gesetzgeber solle in diesem Bereich nicht zu enge Vorgaben machen, sondern dem Bundesrat ein gewisses Ermessen überlassen.

Die Ratslinke setzte sich vergeblich für Reisen in Ausnahmefällen ein. Sei es etwa bei Schulreisen, wichtigen Sport- und Kulturanlässen oder für Besuche naher Familienangehöriger. Es sei «rechtsstaatlich korrekt, wenn solche Gründe im Grundsatz im Gesetz geregelt sind», gab Daniel Jositsch (SP/ZH) zu bedenken.

Karin Keller-Sutter empfiehlt zur Mehrheit

Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte, dass mit der Einführung von Ausnahmen im Gesetz Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Würden einige Ausnahmen im Gesetz und andere in der Verordnung geregelt, sei das problematisch. Sie empfahl deshalb, der Mehrheit zu folgen.

Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Ständerat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Den vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Dazu dürfen sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln.

Die kleine Kammer ist wie der Bundesrat jedoch der Ansicht: Eine vorläufig aufgenommene Person darf erst nach zwölf Monaten Erwerbstätigkeit in einem anderen Ort den Kanton wechseln. Der Nationalrat will den Wechsel bereits nach sechs Monaten erlauben. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.

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