St. Gallen vereinfacht Meldeverfahren für erwerbstätige Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen dürfen in der Schweiz arbeiten, ihre Erwerbstätigkeit muss aber dem kantonalen Migrationsamt gemeldet werden. Neu kann dies vereinfacht über ein Online-Portal geschehen.

Zwei aus Syrien stammende Flüchtlinge arbeiten in einem Vertriebszentrum.
Zwei aus Syrien stammende Flüchtlinge arbeiten in einem Vertriebszentrum. - Keystone

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen dürfen in der Schweiz arbeiten, ihre Erwerbstätigkeit muss aber dem kantonalen Migrationsamt gemeldet werden. Neu kann dies vereinfacht über ein Online-Portal geschehen.

Für die Firmen bedeute dies eine administrative Entlastung, teilte das kantonale Volkswirtschaftsdepartement am Dienstag mit. Das neue Meldeverfahren läuft über das Unternehmerportal EasyGov (www.easygov.swiss). Arbeitgeber, denen dies nicht möglich ist, können weiterhin das alte Meldeformular ausfüllen.

Die Vereinfachung sei das Resultat einer langfristigen Digitalisierungs-Strategie, die 2017 gestartet wurde, schreibt der Kanton. St. Gallen ist einer von fünf Pilotkantonen, die zu diesem Zweck mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zusammenarbeiten.

Bund und Kantone hatten 2019 den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erleichtert. Seither können Arbeitgeber solche Personen mit Ausweis B oder F beschäftigen und ihre Anstellungen dem zuständigen kantonalen Migrationsamt melden.

www.easygov.swiss

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