Auch in den beiden Basel gilt wegen Vogelgrippe erhöhte Vorsicht
Baselland ist nun offiziell ein Beobachtungsgebiet für Vogelgrippe. Geflügelhalter müssen daher präventive Massnahmen ergreifen.

Ab sofort zählt der Kanton Basel-Landschaft zum Beobachtungsgebiet für die Vogelgrippe. Das Gebiet umfasst einen drei Kilometer breiten Streifen entlang des Rheins. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind dazu angehalten, präventive Massnahmen zum Schutz ihrer Tiere zu ergreifen.
Damit setzt der Kanton Baselland eine entsprechende Notverordnung des Bundes um, wie es im Amtsblatt des Kantons vom Montag heisst. Das Beobachtungsgebiet gilt bis am 31. März 2026.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte vergangene Woche alle Ufer der Seen sowie grossen Flüsse im Mittelland zum Beobachtungsgebiet erklärt. Wie einer Karte des BLV zu entnehmen ist, gilt das Beobachtungsgebiet bis Basel.
Sicherheitsmassnahmen für Geflügelhalter
Die Geflügelhalterinnen und -halter in den Beobachtungsgebieten sind gemäss BLV verpflichtet, Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Dazu zählt beispielsweise die getrennte Haltung verschiedener Arten wie Hühnern, Enten oder Gänsen. Im Stallbereich gelten strenge Zugangsbeschränkungen und Hygienemassnahmen.
Hintergrund ist, dass das Virus in den vergangenen Tagen bei jeweils einer Graugans im Kanton Bern und im Kanton Zürich nachgewiesen wurde. Zuvor kam es in Europa und insbesondere in Deutschland in den letzten Wochen zu mehreren Ausbrüchen der Vogelgrippe bei Wildvögeln.
Vogelgrippe: Hochansteckend und oft tödlich
Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche ist für Tiere hochansteckend und endet für die erkrankten Tiere meistens tödlich. Personen, die kranke oder gar tote Wildvögel finden, sollen diese nicht berühren, warnte das BLV. Die Funde seien den Behörden zu melden.










