Armee rügt Walliser Gemeinden wegen Feier mit Sturmgewehr
An Fronleichnam wird das Militärgesetz gebrochen, findet die Armee und ermahnt alle Walliser Gemeinden mit einem Schreiben.

Das Wichtigste in Kürze
- An Fronleichnam laufen beim Umzug auch immer «Soldaten» mit.
- Die Armee hat ein Schreiben geschickt und den Gesetzesverstoss gerügt.
- Es gehe um die Sicherheit der Teilnehmer und der Öffentlichkeit.
Am zweiten Donnerstag nach Pfingsten holen jeweils viele Walliser die Armee-Sachen aus ihrem Estrich.
Denn an Fronleichnam führen in Dörfern Priester und kirchliche Würdenträger einen bunten Umzug an.
Messdiener, Kirchenchöre, Musikvereine, Trachtengruppen und überhaupt das halbe Dorf ist auf den Beinen und folgt der Prozession.
Immer dabei: Männer in Uniform und mit Gewehr. Nicht etwa im Dienst, sondern Zivilisten, als Soldaten «verkleidet». Sie feuern mit der «Herrgottskanone» Böllerschüsse ab.

Wie der «Walliser Bote» berichtet, hat nun das Kreiskommando einen Brief an alle Walliser Gemeinden verschickt.
Darin steht, dass die Armee an Fronleichnam und sonstigen religiösen Feiern immer mehr Verstösse gegen das Militärgesetz feststelle. Darum seien schon viele Beschwerden von besorgten Bürgern eingereicht worden.
Gefahr für Teilnehmende und Publikum
Die Sicherheitsvorschriften für Waffen würden nicht eingehalten, wird gerügt. Dadurch würden Teilnehmende und das Publikum in Gefahr gebracht.
Wer selbst die Rekrutenschule absolviert hat, weiss, dass die Waffe stets unter Beobachtung stehen muss und immer als geladen betrachtet wird.
Auch darf sie unter keinen Umständen auf eine Person gerichtet werden. Solche Regeln können in Feierlichkeiten untergehen.

Aber nicht nur das Sturmgewehr ist das Problem: Überhaupt dürfe eine aktuelle militärische Uniform nur tragen, wer mal Militärdienst geleistet habe. Und auch dann muss eine Bewilligung der kantonalen Militärbehörde eingeholt werden.
Es gehe um die Sicherheit der Teilnehmer und der Öffentlichkeit, betont die Armee.
Tödlicher Unfall im Jahr 2024
Denn Waffen sind gefährlich – unabhängig davon, ob es sich um ein Sturmgewehr oder einen Mörser zum Abfeuern von Salutschüssen handelt.
Das zeigte der schreckliche Unfall vom letzten Jahr, als in Raron ein 65-jähriger Mann an Fronleichnam beim Zünden einer Böllerkanone ums Leben kam.