Wegen Scheinehe: Bundesgericht bestätigt Wohnungskontrolle
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines homosexuellen Paares gegen eine Wohnungskontrolle abgelehnt. Diese erfolgte wegen des Verdachts auf Scheinehe.

Das Bundesgericht lehnt eine Beschwerde eines homosexuellen Paares ab. Das Paar, zwei Männer in eingetragener Partnerschaft aus der Schweiz und Peru, hatte sich gegen die Kontrolle gewehrt.
Die Kantonspolizei Zürich hatte die unangemeldete Kontrolle angeordnet, um die tatsächliche Lebensgemeinschaft zu prüfen, wie SRF berichtet. Das Gericht entschied nun mit drei zu zwei Stimmen, dass die Kontrolle rechtens war.
Kontrolle war verhältnismässig
Die Richterinnen und Richter bewerteten die Kontrolle als verhältnismässig. Sie stützten sich auf das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie das Zürcher Verwaltungsrechtspflegegesetz.
Die Mehrheit sah keinen schweren Eingriff in die Privatsphäre, wie SRF weiter erläutert.

Die Minderheit hielt die Kontrolle für einen schweren Eingriff in die Grundrechte. Das Bundesgericht stellte klar, dass Wohnungskontrollen bei Verdacht auf Scheinehe eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben.
Grundrechte und gesetzliche Grundlagen im Fokus
Laut «SDA» rügte das Gericht zwar, dass das öffentliche Gehör der beiden durch die Durchsuchung verletzt wurde. So hätte es laut SP- und FDP-Mitgliedern mildere Optionen geben können, die Ehe zu prüfen, berichtet «20 Minuten».
Dennoch rechtfertigt dies nicht die Aufhebung der Kontrolle als solche. Die Abwägung zwischen Schutz der Privatsphäre und öffentlichem Interesse fiel zugunsten der Behörden aus.