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Angeklagter Berner Chirurg bittet vor Gericht um Entschuldigung

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Bern,

Der angeklagte Berner Chirurg hat am Dienstag erstmals gesprochen. Zuvor hatte seine Verteidigung im Implantateprozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland für einen vollumfänglichen Freispruch plädiert.

Im Prozess gegen einen Berner Chirurgen im Amthaus haben am Montag die Parteivorträge begonnen. (Symbolbild)
Im Prozess gegen einen Berner Chirurgen im Amthaus haben am Montag die Parteivorträge begonnen. (Symbolbild) - Keystone/YOSHIKO KUSANO

Der 78-jährige ehemalige Arzt nutzte sein Recht auf das letzte Wort. Dabei bat er bei allen sieben von ihm operierten Patientinnen und Patienten um Entschuldigung. «Was sie durchmachen mussten und weiterhin durchmachen müssen, tut mir leid», sagte er sichtlich aufgewühlt.

Den Arztberuf habe er einst gewählt, weil er anderen Menschen helfen wollte, fuhr er fort. «Dieser Gedanke hat mein berufliches Handeln geleitet.» Er habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu täuschen oder zu schädigen. Der Vorwurf, er habe finanziell profitieren wollen, sei unerträglich.

Er habe sich auf die Zertifizierung der Rückenprothese verlassen. «Wenn ich geahnt hätte, dass sie ihren Zweck nicht erfüllt, hätte ich sie nicht angewendet.» Er hoffe, dass der Albtraum in den nächsten Tagen endlich zu Ende sei und die Medien aufhörten, ihn zu jagen.

Zuvor hatte der Angeklagte während des ganzen Prozesses seine Aussage verweigert. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die Urteilsverkündung ist auf den 16. Februar angesetzt.

Die Verteidigung des angeklagten Chirurgen hatte zuvor für einen vollumfänglichen Freispruch plädiert. Weiter forderte sie einen Schadenersatz von 867'000 Franken und eine Genugtuung von 56'000 Franken, unter anderem für die erlittenen wirtschaftlichen Einbussen und die Verletzung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten.

Die Verteidigung kritisierte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Jahr 2018, als der Fall ins Rollen kam. So habe ihr Mandant etwa aus den Medien von den Ermittlungen erfahren. Sein Leben sei seither nicht mehr wie zuvor. Auch mit der Rolle der Medien zeigte sich die Verteidigung unzufrieden. Es sei viel Unwahres geschrieben worden.

So stimme es beispielsweise nicht, dass der Chirurg vor den Operationen ungenügend aufgeklärt habe. Er habe mit allen Patientinnen und Patienten mindestens ein Gespräch geführt und über Risiken informiert. Die Gespräche seien im Dialog, ausführlich und auf Augenhöhe erfolgt.

Die Einvernahme von Sachverständigen habe zudem gezeigt, dass es unterschiedliche Auffassungen davon gebe, ob der Chirurg auch über alternative Produkte hätte informieren müssen. «Es gilt kein medizinischer oder rechtlicher Standard.» Die Auswahl des Implantats falle in das Kerngebiet des ärztlichen Ermessens.

Der Chirurg sei zudem nicht finanziell an der Firma beteiligt gewesen, sondern habe etwa Sitzungspauschalen erhalten, wie das üblich sei. «Es ist nicht belegt, dass er Beteiligungen hatte.»

Als Mitglied eines Beratungsgremiums des Implantateherstellers habe er lediglich eine beratende Funktion gehabt und selber keine Entscheide treffen können. «Die Verantwortung lag bei der Geschäftsleitung der Firma.»

An der Entwicklung des Implantats sei der Arzt also gar nicht beteiligt gewesen. Er habe nicht gewusst, was mit den Vorschlägen des Gremiums passierte. Auch seien Ärzte nicht verantwortlich für die Zulassung von Medizinprodukten.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Sie beschuldigte den ehemaligen Arzt der schweren Körperverletzung und warf ihm vor, Betroffene nach den Eingriffen im Stich gelassen zu haben.

Der Chirurg habe über das mangelnde Funktionieren der Rückenprothese Bescheid gewusst, warf ihm Staatsanwältin Sarah Wildi vor. Er sei an deren Entwicklung beteiligt gewesen und habe deshalb über Insiderwissen verfügt. Zudem sei er von finanziellen Interessen geleitet gewesen.

Der Anwalt eines Privatklägers verlangte eine finanzielle Entschädigung in der Höhe von 6000 Franken. Der angeklagte Chirurg hatte dem Mann 2011 eine Rückenprothese eingesetzt, die später versagte, aber noch immer in dessen Körper ist. «Mein Klient muss mit einer Zeitbombe leben, die vielleicht einmal explodiert, vielleicht auch nicht.»

Nach der Operation habe der Arzt das Interesse an seinen Patienten relativ rasch verloren. «Er hätte sie vor vielen Schmerzen und Schäden bewahren können», sagte der Anwalt. Dass er sie nach dem Rückruf der Prothese 2014 nicht aufgeboten habe, zeuge von der Arroganz eines an sich brillanten Arztes, der vom Weg abgekommen sei. «Er hatte seinen moralischen Kompass verloren.»

Der Prozess gegen den ehemaligen Chirurgen hatte am 12. Januar begonnen. Die Bandscheibenprothese der britischen Firma Ranier versagte bei allen vom Chirurgen behandelten Personen nach kurzer Zeit. Der sogenannte Implantateskandal wurde 2018 durch ein internationales Recherche-Team mit Beteiligung von Tamedia publik.

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