AfD

AfD klagt gegen den deutschen Verfassungsschutz

Stephan Felder
Stephan Felder

Deutschland,

Laut Verfassungsschutz ist die AfD gesichert rechtsextrem. Dagegen geht die Partei nun per Klage vor.

Weidel AfD
Parteichefin Alice Weidel. (Archivbild). - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die AfD hat Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht.
  • Dieser hatte die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
  • Man halte diese Einstufung für offensichtlich rechtswidrig.

Die deutsche AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Dieser hatte die Partei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat das BfV seinen Sitz.

Die Einstufung, die am Freitag bekanntgegeben wurde, hat in Deutschland erneut die Debatte über ein Verbot der AfD entfacht.

Die Partei hatte bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 23. Februar 20,8 Prozent der Stimmen bekommen. Sie ist nun zweitstärkste Kraft im Bundestag, dem deutschen Parlament.

Frist bis Montagmorgen verstrichen

Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis Montagmorgen, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

Wie siehst du das: Bist du gegen ein AfD-Verbot?

Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen. Auch die Beobachtung, Behandlung, Prüfung oder Führung in diesem Kontext wäre der Behörde untersagt.

Im Abmahnungsschreiben hiess es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

BfV hatte AfD hochgestuft

Vor der neuen Einstufung hatte der BfV die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen.

Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

Kommentare

Medicine-1

Jaja, könnte dann eben schon noch rufschädigend sein, wenn jedes wochenende die halbe partei an glatzenpartys aufgegriffen wird😆!

User #6350 (nicht angemeldet)

Einziges Vergehen der AfD: ihr stetiger Wählerzuwachs zu Ungunsten der anderen Parteien. Ein „politisches Desaster“, das „man“ nun mit Hilfe der deutschen Gerichtsbarkeit zu umschiffen versucht. Trump und US-Vize Vance haben Recht: Das Ganze erinnert leider zusehends an Diktaturstaaten. Demokratie sieht anders aus!

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