Asylbewerber

Abgewiesener Asylbewerber wegen Raubes des Landes verwiesen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Ein Eritreer wurde vom Aargauer Obergericht für sieben Jahre des Landes verwiesen. Dies, nachdem er mehrere Personen ausgeraubt hatte.

Landesverweisung
80 Prozent aller Personen, die letztes Jahr des Landes verwiesen wurden, verliessen die Schweiz unter Zwang. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Eritreer wurde wegen des Raubes ausgewiesen.
  • Das Aargauer Obergericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 3000 Franken.
  • Dem Eritreer sollten in seiner Heimat keine ernsthaften Nachteile drohen.

Ein abgewiesener Asylbewerber aus Eritrea wird wegen des Raubes eines Mobiltelefons für sieben Jahre des Landes verwiesen. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Aargauer Obergerichts bestätigt.

Eritreer verlangte Herausgabe von Bierflaschen

Der Eritreer hatte im November 2017 am Bahnhof Brugg von Landsleuten die Herausgabe mehrerer Bierflaschen verlangt. Er war zusammen mit zwei weiteren Männern unterwegs. Die Landsleute weigerten sich, aber die drei Männer schlugen sie und entwendeten schliesslich drei Flaschen. Einem Opfer stahlen sie eine silberne Kette.

Einem weiteren Opfer folgten die drei Männer. Sie drohten ihm und forderten die Herausgabe von dessen Mobiltelefon. Der Landsmann weigerte sich. Deshalb hielten zwei der Männer das Opfer fest und der Verurteilte zog ihm das Telefon aus der Hosentasche.

Aargauer Obergericht spricht Landesverweisung aus

Das Aargauer Obergericht verurteilte den Eritreer wegen Raubes des Mobiltelefons zu einer bedingten Geldstrafe von 295 Tagessätzen zu 50 Franken. Zusätzlich bekommt er eine Busse von 3000 Franken. Zudem sprach es eine Landesverweisung aus.

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Es besteht künftig eine Verpflichtung, die Mobiltelefone auszuhändigen. (Symbolbild) - pixabay

Das Bundesgericht hat das Urteil vollumfänglich bestätigt. Es weist den Einwand des Verurteilten ab, dass von der Landesverweisung aufgrund eines Härtefalls abzusehen sei. Der Beschwerdeführer habe nicht aufgezeigt, inwieweit ein solcher vorliegen würde.

Die Vorinstanz hatte aufgrund des Asylentscheids geschlossen, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Eritrea keine ernsthaften Nachteile drohen würden. Der Eritreer sei nie zum Militärdienst aufgeboten worden und auch nie in eine Razzia geraten.

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