Aargauer Veterinärdienst verhängt Auflagen für zwei Hunde

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Lenzburg,

Nach einem schweren Vorfall in Niederlenz AG erlässt der Veterinärdienst eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

Der Aargauer Veterinärdienst hat nach einem Zwischenfall für zwei Hunde vorsorglich eine Leinen- und Maulkorbpflicht erlassen. Ein dritter Hund wurde eingeschläfert. (Symbolbild)
Der Aargauer Veterinärdienst hat nach einem Zwischenfall für zwei Hunde vorsorglich eine Leinen- und Maulkorbpflicht erlassen. Ein dritter Hund wurde eingeschläfert. (Symbolbild) - KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Nach einem Zwischenfall mit drei Hunden in Niederlenz AG hat der Aargauer Veterinärdienst vorsorglich eine Leinen- und Maulkorbpflicht für zwei Hunde erlassen. Der dritte Hund, der Hauptaggressor, wurde nach Rücksprache mit der Hundehalterin eingeschläfert.

In Niederlenz sei es am Montagmorgen zu einem Vorfall mit drei Hunden der Hundehalterin gekommen, bei dem ein vierter Hund schwer verletzt worden sei, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales am Dienstag mit.

Die Hundehalterin habe entschieden, den American-Staffordshire-Terrier-Mischling einschläfern zu lassen. Dies sei geschehen.

Veterinärdienst reagiert auf Vorfall

Der Veterinärdienst erliess für die zwei anderen Hunde – einen Staffordshire-Bull-Terrier-Mischling und eine Bulldogge – vorsorglich eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Auf diese Weise solle die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden.

Die Kantonspolizei führe Ermittlungen. Nach Abschluss dieser werde der Veterinärdienst die Massnahmen überprüfen. Die Hundehalterin habe für die beiden bewilligungspflichtigen Hunde eine Halteberechtigung und alle Auflagen wie Kurs- und Prüfungspflicht erfüllt, hiess es.

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