Ein kurzer Bootstrip auf der Aare kann schnell unangenehm werden. Unwissentlich verstossen wahrscheinlich die meiste Böötler gegen das Gesetz.
Auch Gummiboote müssen mit Name, Vorname und Adresse des Eigentümers oder des Halters angeschrieben sein. Sonst droht eine Anzeige. (Symbolbild)
Auch Gummiboote müssen mit Name, Vorname und Adresse des Eigentümers oder des Halters angeschrieben sein. Sonst droht eine Anzeige. (Symbolbild) - Nau
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Schlauchboote, Kajaks und Co. müssen gut sichtbar angeschrieben werden.
  • Ohne Kennzeichnung droht eine Anzeige.

Vor einigen Tagen wollte eine Gruppe Solothurner Hobbykapitäne sich mit ihrem Boot die Aare zwischen Büren BE und Grenchen SO runtertreiben lassen. Doch dann tauchten drei Polizisten auf einem Motorboot auf.

«Eine Patrouille hat uns angehalten und zurechtgewiesen», sagt einer der Solothurner gemäss «20 Minuten». Die Polizisten hätten ihnen gesagt, dass sämtliche Schwimmkörper personalisiert werden müssten – von dieser Regelung hatte er noch nie gehört.

Glück im Unglück

Gemäss des Schweizer Binnenschifffahrtsgesetz müssen Schlauchboote, Kajaks, Kanus und Standup-Paddelboote an gut sichtbarer Stelle mit Namen, Vornamen und Adresse des Eigentümers oder des Halters gekennzeichnet sein. Somit hatte die Gruppe unwissentlich gegen das Gesetz verstossen.

Die Aarepiraten hatten aber noch einmal Glück, die Polizisten beliessen es bei einer Verwarnung. Andernfalls hätte ihnen eine Anzeige, nicht nur eine Busse gedroht.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzAare