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    21-Jährige schwer verletzt: VBZ-Tramchauffeur sass bekifft am Steuer

    Simon Ulrich
    Simon Ulrich

    Zürich,

    Ein Zürcher Tramfahrer (32) verletzte unter THC-Einfluss eine Fussgängerin lebensgefährlich. Er wurde per Strafbefehl verurteilt – und bei den VBZ entlassen.

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    Ein Tram der VBZ Verkehrsbetriebe Zürich. (Symbolbild). - Nau.ch / Simone Imhof

    Das Wichtigste in Kürze

    • 2024 gab es bei den VBZ 64 Verletzte bei Tram- und Busunfällen, sechs davon tödlich.
    • Eine junge Frau wurde schwer verletzt – der Fahrer stand unter Drogeneinfluss.
    • Er wurde per Strafbefehl verurteilt. Die VBZ haben ihn entlassen.

    2024 wurden bei den Zürcher Verkehrsbetrieben (VBZ) 64 Fussgängerinnen und Fussgänger bei Unfällen mit Trams oder Bussen verletzt, sechs davon tödlich.

    Eine der Verletzten war eine 21-jährige Frau, die im Januar beim Überqueren der Badenerstrasse von einem Tram der Linie 2 lebensbedrohlich verletzt wurde. Das Tram wurde von einem 32-jährigen VBZ-Mitarbeiter gesteuert.

    Wie der «Tagesanzeiger» schreibt, stand der Tramführer zum Unfallzeitpunkt unter Drogeneinfluss. Laut einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich hatte er vor Dienstantritt Marihuana konsumiert.

    Eine Blutprobe ergab einen THC-Wert von mindestens 4,5 Mikrogramm pro Liter – in der Schweiz liegt der Grenzwert bei 1,5 Mikrogramm.

    «Grobe Verletzung der Sorgfaltspflicht»

    Die Staatsanwaltschaft stellte fest, der Fahrer habe «zumindest damit rechnen müssen, dass er das Tram in fahr- beziehungsweise dienstunfähigem Zustand führen könnte».

    Er erhielt eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken auf Bewährung sowie eine Busse von 400 Franken und 2400 Franken Verfahrenskosten.

    Kiffst du?

    Ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt – offenbar könnte die Fussgängerin das Tram übersehen haben.

    Die VBZ haben den Mitarbeiter entlassen.

    Eine Sprecherin erklärt gegenüber der Zeitung: «Treten VBZ-Mitarbeitende ihren Dienst unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an, stellt dies eine grobe Verletzung der arbeitsvertraglichen Sorgfalts- und Treuepflichten dar.»

    Laut VBZ handelt es sich um einen Einzelfall. Wie es der verletzten Frau heute geht, ist nicht bekannt. Forderungen gegenüber den VBZ wurden bisher nicht gestellt.

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    Kommentare

    User #2385 (nicht angemeldet)

    Oooh das böse THC🤯 fahre seit 10 jahren regelmässig bekifft, mit meinem Dreirad.

    User #2425 (nicht angemeldet)

    Ganz ehrlich, wie kann in der Überschrift stehen, dass er bekifft sei? Er hatte gerade mal 4.5 Nanogramm pro ml beziehungsweise 4.5 Mikrogramm pro Liter. Damit ist man niemals bekifft. Es ist nur Nachweisbar, dass er evtl. am Vorabend oder am Wochenende was konsumiert hat. Wäre ein anderer Tramfahrer an seiner Stelle gewesen, wäre vermutlich dasselbe passiert. Trotzdem ist er aufgrund der drakonischen Gesetzeslage belangt worden.

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