«Sarah hat Recht»: Unternehmen Konkurs – ist Gutschein noch gültig?
Wenn das Unternehmen Konkurs anmeldet, von dem du noch einen Gutschein hast, kannst du Folgendes machen. Rechtsanwältin Sarah Schläppi leitet dich an.

Das Wichtigste in Kürze
- Meldet ein Geschäft Konkurs an, kann ein Gutschein unter Umständen noch eingelöst werden.
- Der Gegenwert des Gutscheins ist dann beim zuständigen Konkursamt anzumelden.
- Ob man das Geld wirklich zurückbekommt, hängt allerdings von einer Reihe Faktoren ab.
Von meiner Freundin habe ich zum Geburtstag im März einen Gutschein meiner Lieblingsboutique bekommen.
Nun hat diese letzte Woche Konkurs angemeldet und der Laden ist geschlossen. Was passiert nun mit meinem Gutschein?
Ob man sein Geld zurückbekommt, ist unklar
Solange das Konkursverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann man den Gegenwert des Gutscheins als Forderung beim Konkursamt anmelden.
Welches Konkursamt zuständig ist, kann der Konkursanzeige online im sogenannten SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) entnommen werden.
Ob man sein Geld für den Gutschein zurückbekommt, ist jedoch unklar.

Es hängt davon ab, wie viel Geld das Unternehmen noch hat und wie viel an die Gläubiger (zu welchen Sie als Gutscheinbesitzer ebenfalls gehören) zurückbezahlt werden kann.
Es gibt andere Forderungen, beispielsweise Lohnforderungen, welche zuerst ausbezahlt würden.
Das heisst, dass man in einem solchen Fall leider oft leer ausgeht und der Gutschein, beziehungsweise der Wert davon, verloren geht.
***
Zur Autorin: Dr. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei Bracher & Partner.